Eine Website des Verbundes Oberösterreichischer Museen
 
A A A


















Feudalwesen und Grundherrschaft im Mittelalter


In der Spätantike, besonders aber seit dem 7./8. Jahrhundert bildete sich in ganz Europa ein System gegenseitiger Abhängigkeiten zwischen den verschiedenen Schichten der Gesellschaft heraus. Seit dem 10. Jahrhundert war dieses als Lehens- oder Feudalwesen bezeichnete System voll ausgebildet und bestand in seinen Grundzügen bis ins 18./19. Jahrhundert.

Beim Feudal- oder Lehenswesen verlieh der jeweils Nächsthöhere seinem unmittelbaren Untertanen ein Amt bzw. ein Stück Land, das so genannte Lehen (lateinisch feudum). Der Vorgesetzte gewährte das Lehen sowie Schutz und Vertretung nach oben; der Untertan war zu Abgaben und zum Heeresdienst verpflichtet, wobei jeder selbst für seine militärische Ausrüstung (Waffen, Pferd etc.) sorgen musste.

Prinzipiell galt ein derartiges Lehensverhältnis für die Lebenszeit der beiden Rechtspartner. Starb der Vorgesetzte, verlieh sein Nachfolger das Lehen von Neuem an den Untertan. Starb der Untertan, so wurde dessen Nachfolger vom Vorgesetzten neu belehnt. Wenn ein Inhaber eines Lehens ohne einen eindeutigen Erben starb, konnte der Vorgesetzte das Lehen an jemand anderen verleihen, z. B. an den zweiten Gatten der Witwe des Verstorbenen. Um die Witwen, Töchter oder Schwestern der letzten Vertreter eines Geschlechts konnte daher ein regelrechter ‚Wettlauf’ entstehen, um das Erbe anzutreten. Frauen konnten hingegen nur in Ausnahmefällen ein Lehen eigenständig empfangen, etwa als Äbtissin (Vorsteherin) eines Klosters mit Grundbesitz.

Herrschaftsverhältnisse im Gebiet des heutigen OÖ.

Karl der Große und seine Nachfolger strebten danach, im Frankenreich kleinere Herrschaftseinheiten zu schaffen, die jeweils unter einem Grafen bzw. in Grenzregionen unter einem Markgrafen standen. Bis 1156 unterstanden diese Grafschaften sowie die kleineren Herrschaften im Gebiet des heutigen Oberösterreichs dem Herzog von Bayern. 1156 wurde durch das Privilegium minus (kaiserliche Urkunde) das Herzogtum Österreich begründet, die Babenberger wurden Herzöge von Österreich. Dem Herzogtum Österreich unterstanden nun die Herrschaften im Osten des heutigen Bundeslandes. 1282 übernahmen die Habsburger dieses Herrschaftsgebiet. (Siehe Rundgang „Oberösterreich im Mittelalter“)

Karl der Große und seine Nachfolger strebten danach, im Frankenreich kleinere Herrschaftseinheiten zu schaffen, die jeweils unter einem Grafen bzw. in Grenzregionen unter einem Markgrafen standen. Bis 1156 unterstanden diese Grafschaften sowie die kleineren Herrschaften im Gebiet des heutigen Oberösterreichs dem Herzog von Bayern. 1156 wurde durch das Privilegium minus (kaiserliche Urkunde) das Herzogtum Österreich begründet, die Babenberger wurden Herzöge von Österreich. Dem Herzogtum Österreich unterstanden nun die Herrschaften im Osten des heutigen Bundeslandes. 1282 übernahmen die Habsburger dieses Herrschaftsgebiet. (Siehe Rundgang „Oberösterreich im Mittelalter“)

Den Landesfürsten unterstanden die geistlichen und weltlichen Grundherren, die wiederum auf ihren Grundherrschaften die Feudalgewalt über die Bauernschaft ausübten. Die Grundherren hoben nicht nur Abgaben ein, sondern führten in ihrem Herrschaftsbereich auch Geburten-, Tauf-, Heirats- und Sterbebücher.


Die halbfreien Dienstleute (Ministerialen), die meist am Hofe eines Adeligen erzogen wurden und dort auch lebten, hatten durchwegs gute Aufstiegschancen. Als berittene Kämpfer oder verwaltende Beamte wurden sie immer wichtiger. Auch bei den großen Rodungs- und Besiedelungswellen des Hochmittelalters nahmen sie eine entscheidende Rolle ein. Sie erhielten Teile des neu erschlossenen Landes, wurden zu Grundherrn und gehörten auf diese Weise schließlich selbst dem niederen Adel an. Um sich von den Nichtadeligen abzugrenzen, entwickelten sie eigene, auf das Leben in der Burg abgestimmte Lebensregeln. So wurden die Ministerialen die Hauptträger der höfischen (Ritter-) Kultur.

Die Bauern waren ursprünglich meist frei und durften über ihr Eigentum frei verfügen. Oft konnten sie aber der Mehrfachbelastung nicht standhalten: Neben der Bebauung des Ackers mussten sie manchmal mehrere Jahre lang Heeresdienst leisten; zudem schmälerte der Zehent – eine 10%ige Steuer auf den Ertrag – die Lebensgrundlage der Bauern. Sie begaben sich daher in der Regel in die Abhängigkeit ihres Grundherrn und gaben Teile ihrer Freiheit auf, mussten aber dafür keinen Heeresdienst mehr leisten. Man nennt diese halbfreien Bauern „Hörige“. Die Unfreiheit bestand unter anderem darin, dass sie selbst in privaten Angelegenheiten, etwa der Heirat, die Zustimmung des Grundherrn benötigten. Zudem mussten sie mehr Abgaben leisten, z. B. in Form von unbezahlter Arbeit in der Burg oder am Salland („Eigengrundstück“) des Grundherrn; man spricht dabei von „Frondiensten“ bzw. „Robot“.

Besonders im 14. und 15. Jahrhundert traten häufig Spannungen auf, da die geforderten Abgaben der Grundherren von den Bauern vor allem in Zeiten von Kriegen, Seuchen und Naturkatastrophen kaum mehr erfüllt werden konnten. Häufig musste der Landesfürst in den Konflikten zwischen den weltlichen oder geistlichen Grundherren und den Untertanen vermitteln.