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Handwerk und Handel in mittelalterlichen Städten


Die Flussschifffahrt bildete bis weit in die Neuzeit hinein die wichtigste Verkehrsmöglichkeit. Allen voran ist hier natürlich die Donau als größter Fluss zu nennen. Die Städte Eferding, Linz und Enns (das natürlich auch vom gleichnamigen Fluss profitierte) konnten die Donauschifffahrt nutzen. Die damals bayerischen Städte Braunau und Schärding liegen am Inn, Gmunden und Wels an der Traun und Steyr an der Enns. Vöcklabruck konnte zumindest die Flößerei auf der Ager nutzen, wohingegen Freistadt als einzige oberösterreichische Stadt nicht an einem schiffbaren Gewässer liegt. Die beiden großen Flüsse Donau und Inn sorgten dafür, dass bis weit hinein in das deutsche Gebiet und in die Alpen Handel getrieben werden konnte.

Aufgrund des Übergewichts der Flussschifffahrt hatten im oberösterreichischen Gebiet nur wenige Straßen Bedeutung für den Handel. Wichtig war vor allem die alte Römerstraße von Salzburg über Enns nach Wien, die bei Linz über Freistadt nach Böhmen abzweigte.

Die Produktion von Eisen und Salz war der wichtigste Wirtschaftszweig im mittelalterlichen Oberösterreich. Eisenwaren aus Steyr und Salz aus Hallstatt wurden in verschiedenste europäische Länder exportiert, allerdings waren nur bestimmte Städte zum Eisen- und Salzhandel befugt (Linz, Wels, Enns, Steyr). In manchen Städten (Braunau, Schärding, Eferding, Wels) hatte auch die Tuch- und Leinenerzeugung einen hohen Stellenwert.

Märkte hatten vor allem eine regionale Bedeutung und waren für die Verteilung der landwirtschaftlichen Produkte nötig. Das Marktrecht, das vom Landesfürsten verliehen werden konnte, war ein begehrtes Privileg (Vorrecht).

Wichtiger als die Wochenmärkte waren die Messen. Diese Fernhandelsmärkte, welche zu bestimmten Terminen stattfanden, reichen mindestens bis in das frühe 10. Jahrhundert zurück und hatten in Enns und Linz überregionale Bedeutung. Das Jahrmarktsrecht gehörte zu den begehrtesten Privilegien im Spätmittelalter und setzte ein besonderes Wohlwollen des Landesfürsten voraus.

Ab der Zeit der Babenberger wurden den oberösterreichischen Städten regelmäßig gewisse Vorrechte zugestanden; diese reichten von Zoll- und Mautbegünstigungen bis hin zum Niederlags- bzw. Stapelrecht: Händler, die in die Stadt kamen, mussten ihre Waren drei Tage lang zum Verkauf anbieten oder über einen längeren Zeitraum „stapeln“. Städtische Kaufmänner konnten in diesem Fall Waren günstig an- und verkaufen. Außerdem galt für alle landesfürstlichen Städte die Bannmeile, die das Monopol (alleiniges Recht) der Städte im Umland etwa für das Bierbrauen sichern sollte. Neben diesen Privilegien hatten nur landesfürstliche Städte das Recht, die Pyhrnpassstraße, die den kürzesten Weg nach Venedig darstellte, zu benutzen.
Die engsten wirtschaftlichen Verbindungen unterhielten die oberösterreichischen Städte natürlich mit Niederösterreich bzw. Wien, der Steiermark, Salzburg, Passau und dem Königreich Böhmen.