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Die Landesregierung


Gewählte Landesregierung
Die Landesregierung ist oberstes Verwaltungsorgan des Bundeslandes und führt die Beschlüsse des Landtags durch. Der Landtag wählt die Landesregierung, die aus dem Landeshauptmann, zwei Stellvertretern sowie sechs Landesrätinnen und Landesräten besteht. An der Spitze der Landesregierung steht der Landeshauptmann. Er vertritt das Bundesland nach außen und übernimmt eine wichtige Leitungs- und Koordinierungsfunktion. Einmal pro Woche trifft die Landesregierung zu einer Sitzung unter dem Vorsitz des Landeshauptmanns zusammen. Diese ist nicht öffentlich zugänglich.

Für die Durchführung der Aufgaben der Landesregierung gibt es eine eigene Behörde, das Amt der Landesregierung, das in verschiedene Abteilungen gegliedert ist.

Gesetzesbeschluss
Die Aufgaben der Landesregierung sind die Verwaltung der Finanzen und das Einbringen von Gesetzesvorschlägen, die vom Landtag beschlossen werden. Auch das Volk selbst kann durch ein Volksbegehen ein Gesetz beantragen. Ein Gesetz tritt in Kraft, nachdem es im Landesgesetzblatt verlautbart wurde.

Auf der Homepage des Landes Oberösterreich werden die Schritte bis zum Inkrafttreten eines Landesgesetzes genau erklärt.