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Der Landtag


Der Landtag
Im Oberösterreichischen Landtag werden 1861 die Gesetze für das Bundesland geregelt und das Landesbudget (das ist das Geld, das für ein Jahr zur Verfügung steht) beschlossen. Gewählte Vertreter (= Landtagsabgeordnete) setzen sich nach Parteien gegliedert für die Interessen der Bevölkerung ein. Außerdem kontrollieren sie die Arbeit der Landesregierung.

Landtagspräsidium
An der obersten Stelle des Landtages stehen die drei LandtagspräsidentInnen, die aus den Reihen der Abgeordneten gewählt werden. Derzeit ist Frau Angela Orthner die erste Landtagspräsidentin.

Landtagsabgeordnete
Die einzelnen Landtagsabgeordneten (insgesamt 56) vertreten politische Klubs, das heißt sie gehören verschiedenen politischen Parteien an. In der oberösterreichischen Landespolitik sind momentan die Klubs ÖVP, SPÖ, GRÜNE, FPÖ/BZÖ vertreten. Jeder Klub entsendet eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten in den Landtag. Das Verhältnis wird bei den Landtagswahlen vom Volk bestimmt. In jedem Klub wird aus den eigenen Reihen ein Klub-Obmann gewählt. Sitzungen der Landtagsabgeordneten und somit des Landtags sind öffentlich. Jeder Bürger und jede Bürgerin darf an diesen Sitzungen teilnehmen.

Ausschüsse
In verschiedenen Ausschüssen werden für das Bundesland wichtige politische Neuerungen, Themen und Verbesserungen erarbeitet und beraten: Einige der insgesamt 16 Ausschüsse sind zum Beispiel: Sozialausschuss, Kulturausschuss, Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten oder der Ausschuss für Umweltangelegenheiten. Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich zugänglich.

Auf der Website des Landes Oberösterreich kannst du über alle Ausschüsse und ihre Aufgaben nachlesen und du erfährst dort noch mehr zur oberösterreichischen Landespolitik.

Kurz zusammengefasst
Der Landtag hat das Recht Gesetze zu beschließen. Die Landtagsabgeordneten wählen die Mitglieder der Landesregierung. Der Landtag beschließt auch, wieviel Geld der Landesregierung in diesem Jahr zur Verfügung steht. Außerdem übernimmt der Landtag die wichtige Funktion zur Kontrolle der Landesregierung.