Zonenteilung
Geteiltes Land

Zonenteilung
Für die oberösterreichische Bevölkerung bedeutete die Zoneneinteilung eine zehn Jahre andauernde Trennung zwischen dem Mühlviertel und dem südlichen Oberösterreich. Donau und Enns als Zonengrenzen zwischen sowjetischem und amerikanischem Gebiet waren anfangs überhaupt nicht und bis zur Aufhebung der russischen Zonenkontrolle im Jahr 1953 nur mit amtlich bestätigtem Passierschein und viersprachigem Identitätsausweis passierbar. Die umständlich zu passierenden Zonengrenzen waren eine große Belastung des alltäglichen Lebens. Schlangestehen und Kontrollen, Entlausungen und andere Schikanen der kontrollierenden Behörden sind häufig Thema in der Erinnerung von Zeitzeugen. Mehr als andere Bundesländer bekam Oberösterreich während der Besatzungszeit das Kräftemessen zwischen den West- und Ostmächten direkt zu spüren. Das Gefühl des Eingesperrtseins und der Unsicherheit war ständiger Begleiter jener Zeit. Jahrelang war unklar, ob der im Entstehen begriffene, kommunistische Block auch Teile Österreichs okkupieren würde oder nicht. Zentral war im Europa der Nachkriegszeit das Ringen um die Verteilung des sowjetischen Einflusses: Im Mittelpunkt des Interesses Stalins standen zwar Osteuropa und Deutschland, aber auch die Kontrolle in Österreich war für die sowjetische Großmacht nicht unbedeutend. Durch die Besetzung des gesamten Mühlviertels stand die Donau zwischen Hainburg und Passau (im Mühlviertel zumindest auf einer Uferseite) unter sowjetischer Kontrolle und darüber hinaus stieß das gesamte tschechoslowakische Gebiet somit an keine westlich besetzte Zone. Ersteres war für den ungehinderten Abtransport „Deutschen Eigentums“ in die Sowjetunion wesentlich und zweiteres unterstützte die Sowjetisierung und kommunistische Blockbildung der osteuropäischen Staaten.

Alliierte Kontrollabkommen
Zwei Abkommen regelten die alliierte Kontrolle in Österreich: Während das I. Kontrollabkommen vom 4. Juli 1945 eine totale Kontrolle durch die Alliierten Militärregierungen vorsah, die bis zum Entstehen einer eigenständigen österreichischen Regierung durch den Alliierten Kontrollrat ausgeübt werden sollte, waren die Bestimmungen des II. Kontrollabkommens ab 28. Juni 1946 wesentlich gelockert. Trotz größerer Einflusskompetenzen für die österreichische Regierung im gesamten Bundesgebiet war man dennoch von einer tatsächlichen staatlichen Eigenständigkeit weit entfernt. Für die Militärregierung bedeutete das II. Kontrollabkommen einen Wechsel von der Kontrolle zur Beobachtung und Unterstützung der österreichischen Behörden – ein neuer politischer Ansatz, der nicht immer einfach durchzuführen war. Ab 1948 empfand selbst die oberösterreichische Regierung die Militärregierung, die sich, um dem Terminus „befreites Land“ gerecht zu werden, in „Civil Affairs“ (Zivilangelegenheiten) umbenannt hatte, kaum mehr als Belastung. Das Befehlssystem der Amerikaner wich zunehmend einer Verhandlungsbasis mit kräftiger Mitsprache durch die Österreicher.

Verwendete Literatur siehe Bibliografie.
Redaktionelle Bearbeitung: Elisabeth Kreuzwieser, 2005