Spätes 12. und 13. Jahrhundert

Oberösterreich im Hochmittelalter

Spätes 12. Jahrhundert bis zum Aussterben der Babenberger (1246)


Babenberger übernehmen das otakarische Erbe
Durch das Privilegium minus von 1156 waren die Babenberger endgültig von kleinen Grenzgrafen zu einem der wichtigen Hochadelsgeschlechter im Heiligen Römischen Reich aufgestiegen. Die Ausdehnung des Besitzes ging auch unter Heinrich Jasomirgotts Nachfolger Leopold V. (1177–1194) weiter, einerseits durch kleinere Erbschaften im heutigen Oberösterreich, andererseits durch den Erwerb der Steiermark.

Als zu erkennen war, dass das Geschlecht der Otakare als Herzöge von Steiermark aussterben würde – dessen letzter Vertreter Otakar IV. war kinderlos und litt an einer unheilbaren Hautkrankheit, vermutlich dem Aussatz –, schlossen die Babenberger einen Erbvertrag ab. In der so genannten Georgenberger Handfeste von 1186 – benannt nach dem Georgenberg, dem Burgberg von Enns – verpflichteten sich die Babenberger, bei einem Erbfall die Rechte der steirischen Ministerialen (Ritter) unverändert beizubehalten. Schon sechs Jahre danach starben die Herzöge von Steiermark aus. Ab 1192 waren somit die Babenberger Herzöge von Österreich und von Steiermark in Personalunion, die beiden Länder blieben aber auch in Zukunft voneinander unabhängig.

Ausbau der Babenbergerherrschaft in Oberösterreich
Bis zum Beginn des 13. Jahrhunderts befand sich Linz im Besitz der Haunsberger, einem niederen Adelsgeschlecht aus dem Gebiet von Salzburg. Diese übertrugen 1205 oder 1206 den Ort an die Babenberger, die versuchten, auch östlich der Enns ihre Besitzungen zu vergrößern. Die beiden letzten Babenberger, Leopold VI. (1198–1230) und Friedrich der Streitbare (1230–1246), förderten das Städtchen und erweiterten es im Osten bis zum Pfarrplatz, im Süden bis zur Promenade und zum Graben und im Norden bis an die Donau.

Auch Wels, das um 1200 immer mehr städtischen Charakter annahm, kam an die Babenberger: 1207 kauften sie Teile des wichtigen Handelsknotenpunkts von den Bischöfen von Würzburg. Die letzten Besitzungen der Würzburger Bischöfe in Wels gelangten schließlich 1220/22 an die Babenberger. So standen in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts weite Teile des Unteren Mühlviertels, das gesamte Traunviertel mit Ausnahme kleinerer Gebiete um Sierning und an der unteren Steyr sowie der Zentralraum zwischen dem nördlichen Attersee und Wels sowie Linz und Wilhering unter babenbergischer Herrschaft.

Entwicklung der ersten städtischen Zentren
Im Jahr 1212 erhielt Enns als erste Stadt in Österreich ein ausführliches Stadtrecht vom Babenbergerherzog Leopold VI. verliehen. Die Bestimmungen sind vor allem straf- und erbrechtlicher Natur. Außerdem ist in der im Original erhaltenen Urkunde enthalten, dass sich ein sechsköpfiger Stadtrat um die wirtschaftlichen Belange der Stadt kümmern solle. Schon die Existenz dieser Urkunde weist auf die Bedeutung von Enns in der ausgehenden Babenbergerzeit (bis in die Mitte 13. Jahrhunderts) sowie im Spätmittelalter hin. Auch aufgrund der wirtschaftlich vorteilhaften Lage am Zusammenfluss von Enns und Donau war Enns der Stadt Linz mindestens ebenbürtig, wahrscheinlich aber sogar überlegen. Schon seit dem 13. Jahrhundert war Enns eine wichtige Münzstätte. Allerdings nahm die Bedeutung von Enns gegen Ende des Mittelalters kontinuierlich ab.

Die anderen wichtigen Städte Oberösterreichs wurden in den Jahren danach ebenfalls mit städtischen Privilegien ausgestattet, die für Linz und Wels aber nicht erhalten sind. 1222 wird Wels erstmals als civitas (Stadt) erwähnt, schon 1189 ist dort ein eigener Richter bezeugt. Im Gegensatz dazu besitzt das erstmals 1170 als civitas bezeichnete Steyr eine Stadtrechtsurkunde aus dem Jahr 1287. Darin sind vor allem wirtschaftliche Bestimmungen enthalten, die den Eisenhandel vom Erzberg bis Wien regeln sollten. Beispielsweise musste alles nach Steyr gebrachte Eisen und Holz den Steyrer Bürgern drei Tage zum Verkauf angeboten werden, das gleichsam ein Vorkaufsrecht und die Möglichkeit zum Zwischenhandel sicherte.

Für Linz werden 1228 erstmals „Bürger von Linz“ urkundlich erwähnt, ein deutliches Zeichen dafür, dass Linz mittlerweile als Stadt galt. Auch Gmunden dürfte Anfang des 13. Jahrhunderts zur Stadt aufgestiegen sein: Ein angebliches Stadtrecht von 1213 hat sich jedoch nicht erhalten, anders als die Bestätigung der städtischen Privilegien Eferdings durch Bischof Gebhart von Passau (1222).

Ende der Babenbergerherrschaft
Der letzte Babenberger, Herzog Friedrich II., erhielt nicht zu Unrecht den Beinamen „der Streitbare“: Ständig befand er sich im Konflikt mit seinen bayerischen und ungarischen Nachbarn. 1233 fielen deswegen die Bayern ins heutige Oberösterreich ein und verwüsteten sowohl das Kloster Suben als auch die Gegend zwischen Wels und Lambach. 1235 zog Kaiser Friedrich II. selbst mit einem Heer gegen seinen Namensvetter. Der Kaiser hielt sich dabei auch in Wels auf und stellte während dieses Aufenthalts eine Urkunde für Kremsmünster aus.

Ein Jahr später wurde über den streitbaren Babenbergerherzog die Reichsacht verhängt; Wien wurde für kurze Zeit eine reichsunmittelbare Stadt, die direkt dem Kaiser unterstand. Der König von Bayern, der Herzog von Böhmen und zahlreiche Bischöfe wurden vom Kaiser beauftragt, einen Reichskrieg gegen Herzog Friedrich II. zu führen. 1237 wurde Bischof Ekbert von Bamberg zum Reichsverweser über Österreich und die Steiermark ernannt.
Nach der Rückeroberung seiner Länder strebte Herzog Friedrich II. um 1240 danach, sein Herzogtum Österreich zum Königreich zu erheben, doch gelangte sein Plan aufgrund seines Schlachtentodes gegen die Ungarn – er fiel in der Schlacht an der Leitha 1246 gegen die Ungarn – nicht mehr zur Ausführung.

Somit waren die Babenberger im Mannesstamm ausgestorben. Bei der folgenden Zeitspanne spricht man vom so genannten Österreichischen Interregnum. Auffallend ist, dass ab 1254 auch im Heiligen Römischen Reich ein derartiges Interregnum entstand. Sowohl im Reich als auch in Österreich bedeutete dies allerdings nicht eine herrscherlose Zeit, sondern eine Periode, in der sich kein Herrschaftskandidat allgemein und langfristig durchsetzen konnte. Dies kam vor allem den Adeligen zugute, die die Herrschaftskandidaten zum Teil zu ihrem eigenen Nutzen ausspielen konnten. Besonders im Hinblick auf die macht- und gesellschaftlichen Umbrüche stellt das Interregnum eine Zäsur zwischen Hoch- und Spätmittelalter dar.

Babenbergische Markgrafen
Leopold I. (976–994)
Heinrich I. (994–1018)
Adalbert (1018–055)
Ernst (1055–075)
Leopold II. (1075–1095)
Leopold III. (1095–1136)
Leopold IV. (1136–1141) – 1136–1141 Herzog von Bayern
Heinrich II. (1141–1156) – 1141–1156 Herzog von Bayern
Babenbergische Herzöge
Heinrich II. (1156–1177)
Leopold V. (1177–1194)
Friedrich I. (1194–1198)
Leopold VI. (1198–1230)
Friedrich II. (1230–1246)

Mit dem Tod Herzog Friedrichs II. „des Streitbaren“ begann gleichsam das „Wettrennen“ um die verbliebenen weiblichen Vertreter der Babenberger, nicht zuletzt auch deshalb, weil im Privilegium minus von 1156 unter anderem festgehalten war, dass die Herrschaft in Österreich bei Aussterben des Mannesstamms über die weibliche Linie erfolge. „Übrig geblieben“ waren 1246 einerseits Margarete, eine ältere Schwester Friedrichs des Streitbaren, und andererseits Gertrud, die Tochter von Friedrichs älterem, aber früh verstorbenem Bruder Heinrich. Die Interessen des europäischen Adels konzentrierten sich zunächst eher auf Gertrud, die sich im Gegensatz zur schon gealterten Margarete in einem heiratsfähigen Alter befand. Doch Gertruds erster Gatte, Markgraf Wladislaw von Mähren, starb schon 1247, ein Jahr, nachdem er das Erbe der Babenberger als Herzog von Österreich angetreten hatte. Nicht viel anders erging es Gertruds zweitem Gatten, Markgraf Hermann IV. von Baden (Südwestdeutschland). Er übernahm zwar die Herrschaft als Herzog von Österreich und von der Steiermark, starb aber schon 1250.

Autor: Christian Rohr, 2009