Die Verwaltungsstruktur
des NS-Regimes

Mit dem Anschluss übernahm August Eigruber, Gauleiter der NSDAP in Oberösterreich, kommissarisch die Funktion des Landeshauptmannes. Offiziell als Gauleiter und Landeshauptmann bestätigt wurde er von Hitler am 23. Mai 1938.

Eigruber wandte sich sofort, noch ehe er den Aufbau der NSDAP in die Hand nahm, der politischen Verwaltung zu und bildete eine neue Landesregierung. Darin waren mit Ausnahme des Christlichsozialen Dr. Franz Lorenzoni ausschließlich Nationalsozialisten vertreten, die vorher weder dem Landtag noch der Landesregierung angehört hatten: Karl Breitenthaler, Oskar Hinterleitner, Anton Kornhäusl, Rudolf Lenk und Adolf Lind. Später kamen noch Rudolf Lengauer, Franz Herb, Ludwig Ziegler und Franz Danzer dazu. Gewährte man der Landesregierung noch einige Monate ein gewisses Scheindasein, so wurden Land- und Gemeindetage sofort aufgelöst.

Reichsgau "Oberdonau"
So wie die Bezeichnung „Österreich“ im April 1939 durch Ostmark und ab Jänner 1942 durch den Sammelbegriff Alpen- und Donaureichsgaue ersetzt wurde, so tauschte man – zunächst im parteiinternen Schriftverkehr, dann auch im amtlichen Sprachgebrauch – in den Monaten Mai und Juni 1938 auch die Bezeichnung „Oberösterreich“ schrittweise gegen „Oberdonau“ aus. Von Anfang an griffen die Nationalsozialisten auch massiv auf die staatliche Verwaltung zu. Gleich nach dem Einmarsch der deutschen Truppen kam es zu einer Usurpation der politischen Ämter. In der Landeshauptmannschaft als Zentralverwaltungsbehörde Oberösterreichs kam es zu Säuberungen. In der Zeit zwischen Juni 1938 und März 1939 überprüfte ein Untersuchungsausschuss die Beamten nach politischen und rassischen Gesichtspunkten, sodass innerhalb weniger Monate die Landeshauptmannschaft und die nachgeordneten Dienstbehörden den Vorstellungen der neuen Machthaber angepasst und „gesäubert“ waren. Spitzenpositionen wurden mit oftmals aus untergeordneten Funktionen aufrückenden Nationalsozialisten besetzt. Die Mehrzahl der mittleren und unteren Bediensteten blieb allerdings in ihren Positionen unberührt. Nur so war die nationalsozialistische Penetration – der Übergang von einem politischen System zu einem anderen – reibungslos innerhalb weniger Wochen und Monate zu leisten – ein Vorgang, der in Deutschland Jahre gedauert hatte.
Größer war der personelle Wechsel in den Bezirken, in denen es im Rahmen der Verwaltungsreform auch zu einer grundlegenden Veränderung der politischen Verwaltung kam. Mit Oktober 1938 ging die Umwandlung der bisherigen Bezirkshauptmannschaften in Landratsämter vonstatten, die Bezirke hießen nun Landkreise, die Bezirkshauptleute Landräte. An die Stelle der Städte mit eigenem Statut (Magistrate) traten Stadtkreise, wie im Fall von Linz und Steyr. Die Bezirkshauptleute wurden den Kreisleitern unterstellt und bis Mai 1939 elf der ehemals 15 Bezirkshauptmänner aus politischen Gründen abgesetzt.
Durch die Entfernung rechtskundiger Beamter aus ihren Positionen kam die Rechtsangleichung an das Reichsrecht ins Stocken. Um diesen Vorgang nicht noch weiter zu gefährden, kam es mit gelockerten politischen Beurteilungskriterien – sehr zum Missfallen der NSDAP-Gauleitung – hier und dort zu einer Wiedereinstellung früherer, mittlerweile politisch unerwünschter, Amtsinhaber.

Ostmark
Im Gegensatz zu den rasch erfolgten personellen Säuberungen wurde der strukturelle Verwaltungsumbau erst Monate nach dem Anschluss vollendet. Österreich war zwar durch das Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Großdeutschen Reich vom 13. März 1938 als selbstständiges Völkerrechtssubjekt ausgelöscht worden, wurde jedoch vorerst nicht völlig in seine Länder zerschlagen, sondern in seiner Gesamtheit als Land dem Deutschen Reich eingegliedert. Die österreichische Bundesregierung wurde so zu einer Landesregierung. Arthur Seyß-Inquart, der seit 11. März der Bundesregierung vorstand, wurde Reichsstatthalter und Leiter der Landesregierung. Auch die Bundesländer und ihre Behörden existierten weiter, doch verloren sie ihre Gesetzgebungskompetenz.

Ostmarkgesetz
Erst das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark (das so genannte Ostmarkgesetz) vom 14. April 1939, das am 1. Mai 1939 in Kraft trat, schuf die Voraussetzungen für eine grundlegend neue Verwaltungsorganisation. Österreich sollte als Land aufgelöst, seine Zentralbehörden in Wien liquidiert, die Landeshauptmannschaften in den Ländern aufgelöst und die Reichsgaue mit ihren Behörden neu errichtet und vor allem direkt den Berliner Zentralbehörden unterstellt werden. 
Die mit 15. März 1938 eingesetzte österreichische Landesregierung unter Leitung von Reichsstatthalter Arthur Seyß-Inquart hatte unter der Aufsicht des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, Josef Bürckel, die Liquidation der österreichischen Ministerien und Zentralstellen und die Auflösung der Landesregierung durchzuführen. Die Befugnisse der Landesregierung sollten an die Landeshauptleute übertragen werden, die als dem Reichsinnenminister unterstellte Leiter der staatlichen Verwaltung eines Reichsgaus nun Reichsstatthalter heißen sollten. Da sie gleichzeitig Gauleiter der NSDAP waren, verfügten sie über absolute Macht in ihren Gauen. 

Die Initiative von Reichsinnenminister Frick zum Aufbau der Behörden der Reichsstatthalter trug zwar Früchte, dennoch konnte aufgrund des Kriegsbeginns der geplante Vollzug des Ostmarkgesetzes mit 1. Oktober 1939 nicht gehalten werden. Die Frist wurde auf den 1. April 1940 verlängert.
Seit Sommer 1939 wurden also Zug um Zug die Kompetenzen des Reichsstatthalters für Österreich (Österreichische Landesregierung) auf die Reichsorgane und die Reichsgaue übertragen. Auch der Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich wurde mit 15. März 1940 von Hitler abberufen. Ihre beiden Dienststellen wurden bis Ende Mai aufgelöst. In der Zeit des Verwaltungsumbaues – vom Inkrafttreten des Ostmarkgesetzes bis zum Frühjahr 1940 – existierten in Oberdonau die sich im Aufbau befindlichen neuen Verwaltungseinheiten des Reichsgaues mitunter zeitgleich neben den alten Verwaltungseinheiten des Landes, die gerade abgebaut wurden.

Die Gauverwaltung
Mit 1. April 1940 wurden die sieben Reichsgaue der Ostmark endgültig errichtet und die Reichsstatthalter, darunter auch der bisherige Landeshauptmann August Eigruber, von Hitler ernannt. In Oberdonau ging an diesem Tag die Landeshauptmannschaft, der Geschäftsapparat des Landeshauptmannes, endgültig in die Behörde des Reichsstatthalters über.

Das Ostmarkgesetz hatte die Reichsgaue als staatliche Verwaltungsbezirke und Selbstverwaltungskörperschaften ohne originäre Hoheitsrechte definiert. Oberdonau war also neben dem Parteigau nun auch Reichsgau und als solcher zugleich staatlicher Verwaltungsbezirk und Selbstverwaltungskörperschaft. Als Parteigau wurde Oberdonau von der NSDAP-Gauleitung verwaltet, als staatlicher Verwaltungsbezirk von der Behörde des Reichsstatthalters und als Selbstverwaltungskörperschaft von der Gauselbstverwaltung, die Teil der Behörde des Reichsstatthalters war. Der Reichsstatthalter und Gauleiter vereinte in seiner Person die Befehlsgewalt über alle drei Bereiche. Auf der Ebene seiner Stellvertreter wurden diese drei Bereiche jedoch wieder getrennt. In der staatlichen Verwaltung wurde der Reichsstatthalter von einem Regierungspräsidenten und auf dem Gebiet der Gauselbstverwaltung von einem Gauhauptmann vertreten. In Parteiangelegenheiten wurde dem Gauleiter ein Stellvertretender Gauleiter zur Seite gestellt.

Die Behörde des Reichsstatthalters war gegliedert in die allgemeine Reichsverwaltung, die Gauselbstverwaltung und die Reichssonderverwaltung. Die bisherigen Landeshauptmannschaften gingen in der allgemeinen Reichsverwaltung und der Gauselbstverwaltung auf.

Die allgemeine Reichsverwaltung (Hoheitsverwaltung) beim Reichststatthalter umfasste sieben Abteilungen
Zentralangelegenheiten (Z) Wirtschaft, Arbeit und Landwirtschaft (IV)
Allgemeine und innere Angelegenheiten (I) Bauwesen und Wasserwirtschaft (V)
Erziehung, Volksbildung, Kultur und Gemeinschaftswesen (II) Oberversicherungsamt (VI)
Volkspflege und Fürsorge (III)

Auch die gesetzlich zugewiesenen öffentlichen Aufgaben, die der Reichsgau als Selbstverwaltungskörperschaft (Gauselbstverwaltung) zu übernehmen hatte (Verwaltung des eigenen Vermögens, Museen, Naturschutz, Archiv, Büchereien, TBC- und Krebsbekämpfung, Hebammenwesen, Förderung von Wirtschaft, Handel und Verkehr, Erhaltung eigener Gebäude und Landstraßen) wurden einheitlich mit den Aufgaben der Hoheitsverwaltung in der sachlich zuständigen Abteilung bearbeitet. Die Gauselbstverwaltung hatte also nur geringe Bedeutung und nahm die Form einer regionalen Reichsverwaltung an. In der Reichssonderverwaltung gab es angegliederte Reichssonderbehörden, denen ebenfalls der Reichsstatthalter vorstand, sowie eigenständige Reichssonderbehörden wie Justiz-, Finanz-, Bahn- und Postverwaltung. Mit dem Behördenaufbau fielen auch die Personalentscheidungen. August Eigruber war zweifelsohne der mächtige Mann, an dem kein Weg vorbeiführte. Doch stellte man ihm mit Hans von Helms und später mit Günther Palten zwei Reichsdeutsche als Regierungspräsidenten zur Seite, die seiner Macht Grenzen setzten. Die Personalentscheidungen in der staatlichen Verwaltung fielen im Wesentlichen durch das Reichsministerium des Inneren und auf Vorschlag des neu ernannten Behördenchefs Hans von Helms. Eigruber hatte gegen Helms, insbesondere gegen seine Personalvorschläge Vorbehalte, schlossen sie doch auch eine Zurücksetzung Adolf Eigls ein, den Helms in seiner Position beerbte hatte.

Die noch vor Jahresende 1939 durch das Reichsministerium des Inneren bestellten Abteilungsleiter wichen in einigen Punkten von Helms Vorschlägen ab. Nur jene für die Zentralabteilung (direkt dem Regierungspräsidenten unterstellt) bzw. die Abteilungen II (Rudolf Lenk) und V (August Schmöller) wurden übernommen. Leiter der Abteilung I hingegen wurde Theodor Nonweiler. Der von Helms dafür vorgesehene Eigl bekam lediglich eine Unterabteilung sowie das dem Reichsstatthalter direkt unterstellte Oberversicherungsamt, für das Helms eigentlich Karl Woletz vorgesehen hätte. Zum Leiter der Abteilung III wurde Hans Baumgartner und nicht Franz Herb bestellt. Leiter der Abteilung IV, für die Helms um Zuweisung durch das Ministerium ersucht hatte, wurde Oskar Hinterleitner, der allerdings 1941 wieder ausschied.

Insgesamt fiel jedoch trotz des Eingreifens von Helms und Palten der Anteil der reichsdeutschen Beamten im Bereich der Gauverwaltung relativ bescheiden aus. Eigruber konnte durchsetzten, dass die Spitzenpositionen in der Verwaltung und auch die Landratsämter von Österreichern besetzt wurden. Viel höher war der Anteil reichsdeutscher Beamter bei den Reichsbehörden der Sonderverwaltung in Oberdonau, insbesondere bei der Reichsbahndirektion, dem Oberfinanzpräsidium als Reichsfinanzverwaltung und der Reichspostdirektion.

Die Personalentscheidungen in der Gauselbstverwaltung wurden in Linz getroffen. Am 1. Juni 1940 wurde Landesstatthalter (Landeshauptmann-Stellvertreter) Karl Breitenthaler zum Gauhauptmann und damit zum Leiter der Gauselbstverwaltung, anschließend Franz Danzer zum Gaukämmerer bestellt. Auch sechs Gauräte wurden ernannt und dem Gauhauptmann zur Seite gestellt. Als Beratungsorgane stellten sie die übliche Verschränkung zwischen Partei und Verwaltung sicher: Franz Langoth und Franz Stadlbauer vertraten die NS-Volkswohlfahrt und die Deutsche Arbeitsfront, zwei der NSDAP angeschlossene Verbände, Gregor Frank die Landesbauernschaft Donauland, Fritz Reithofer und Karl Multerer waren NSDAP-Kreisleiter.
Sowohl die ab Herbst 1940 konsolidierten Verwaltungsstrukturen der allgemeinen staatlichen und der Gauselbstverwaltung, als auch die Personalentscheidungen blieben bis Kriegsende weitgehend unverändert. Lediglich Hans von Helms, der im Frühjahr 1941 eine hohe Funktion im Reichsministerium des Inneren übernahm, folgte der Schlesier Günther Palten im September als Regierungspräsident.

Interessant ist, dass die personelle Struktur der alten Landesregierung in den nun neuen Verwaltungsstrukturen zum Teil sichtbar blieb: die meisten Mitglieder der alten Regierung bekleideten Posten in den neuen Abteilungen. Eine Ausweitung der Kompetenzen erfuhr die allgemeine staatliche Verwaltung des Reichsgaues durch die Berufung von Gauleitern zu Reichsverteidigungskommissaren im September 1939. Zunächst war jeder Reichsverteidigungskommissar für einen der 18 Wehrkreise zuständig. Mit November 1942 wurden die Gaue zu Reichsverteidigungsbezirken, somit wurde jeder Gauleiter und Reichsstatthalter zum Reichsverteidigungskommissar. Ihnen wurde die gesamte zivile Reichsverteidigung übertragen. Sie besaßen die Kompetenz, allen Zivilbehörden in ihrem Gau Weisungen in Sachen der Reichsverteidigung zu erteilen. Gerade in der Endphase des Krieges trug angesichts der drohenden Niederlage das Amt des Reichsverteidigungskommissars durch die Einbindung in den totalen Krieg zur maximalen Mobilisierung aller Ressourcen (Volkssturm) erheblich zur Machtausweitung der Gauleiter und der NSDAP gegenüber den staatlichen Stellen bei.

Autoren: Josef Goldberger und Cornelia Sulzbacher

Aus: Goldberger, Josef - Cornelia Sulzbacher: Oberdonau. Hrsg.: Oberösterreichisches Landesarchiv (Oberösterreich in der Zeit des Nationalsozialismus 11).- Linz 2008, 256 S. [Abschlussband zum gleichnamigen Forschungsprojekt des Oberösterreichischen Landesarchivs 2002-2008.]