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Unter Ablass versteht man den Nachlass kanonisch verhängter Sündenstrafen. Der Ablass war an die Voraussetzung der Reue geknüpft. Dieser Nachlass war auch meist mit der Leistung eines guten Werkes (z. B. Stiftung, Spenden) verbunden. Bald schon fand der Ablass eine bedeutende Ausweitung (Vergebung der dies- und jenseitigen Sündenstrafen oder der Sünden selbst). Vor allem im Spätmittelalter war das Ablasssystem von zahlreichen Missständen geprägt, waren doch an die Gewährung des Ablasses entsprechende materielle Erkenntlichkeiten geknüpft.