Eigenkirche

Synonyme:
Eigenkirchen
Eigenkirchenwesen
Moderne Bezeichnung für den Umstand, dass die Eigenkirche und alles Zugehörige unter der vollen Herrschaft ihres Besitzers (geistliche oder weltliche Grundherren) steht, der über den Besitz verfügen und Geistliche einsetzen kann. Die Geistlichen standen so unter der Herrschaft des Grundherren und wurden wie Unfreie behandelt. Dem Grundherren stand auch der Zehent zu. Dies traf im Frühmittelalter viele Klöster und Kirchen. Eigenkirchen wurden verschenkt, vertauscht oder verliehen. 826 legalisierte Papst Eugen II. das Eigenkirchenwesen, unter Papst Gregor VII. (1073-1085) wurde es verboten.