Kriegsverbrechergesetz

ist ein Verfassungsgesetz vom 26.6. 1945 über Kriegsverbrechen und andere nationalsozialistische Untaten: Es diente dazu, Verbrechen bestrafen zu können, die im österreichischen Strafgesetzbuch nicht oder unzureichend definiert waren. Dazu zählten Kriegsverbrechen, Kriegshetze, Misshandlungen, Deportation, missbräuchliche Bereicherung (Arisierung) und Denunziation. Es war Teil der Entnazifizierungsgesetze, die außerdem aus dem Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945 und dem Wirtschaftssäuberungsgesetz vom 12. September 1945 bestanden.