Die Buchstaben der einen Seite lauten HA (= Herrschaft Arbesbach), auf der anderen HR (= Herrschaft Ruttenstein); die Einstemmung auf der Oberseite ist nicht geklärt. (Es könnte ein übergroßer 1er sein, der 3. und 4. jeweils ein 7er.) Auch weiß man nicht, wann der Stein gesetzt worden ist. In den 1980er Jahren wurde der Stein von Herrn Freund mit dem Traktor umgestoßen, worauf er ihn an die heutige Stelle verpflanzte, allerdings seitenverkehrt: HR sieht nach Arbesbach, HA nach Komau. Mitmannsgruber: „Im Urbar von Unterweißenbach vom 14. Juli 1571 sind die urkundlichen Grundlagen zu dem Grenzstein enthalten. Der Wortlaut ist folgender(es ist nicht sicher, ob alle Buchstaben stimmen. Anm.): ‚Der Landgericht gezürk hebt sich an, erstlichen an der Lehelmühl, bey des Fruewrieds Wuer in Arbesbacher pfar, geet desm Khag nach, so der Khomauer ist. Über das Khlein Kämpl nach bis auf de grossen dräpert …’“ Die Lesarten reichen von 1571 über 1577, 1671 bis 1677.