Der Bildstock erinnert an den Standort einer Burgfriedenssäule, welche hier die südliche Grenze des Marktrichterbezirks anzeigte. Die rechtliche Sonderstellung des Salzsiedens in Hallstatt führte ähnlich wie in Hall in Tirol zur Verleihung einer rechtlichen Freiung, eines Burgfriedens, der vom umliegenden Landgericht Wildenstein ausgenommen war. Die landesfürstlichen Grundholden, die im Salzberg und im Pfannhaus ihre Arbeit verrichteten, unterstanden der Gerichtsbarkeit des eigens für das Salzwerk in Hallstatt eingesetzten Pflegers, des Marktrichters, dem bis 1848 die niedrige Gerichtsbarkeit im Ortszentrum von Hallstatt, dem Ortsteil "Markt", oblag.
Obwohl sämtliche Oberflächen des Objekts (mit Ausnahme der Lärchenschindeldeckung) nach einer Restaurierung zur Wende 20./21. Jh. an Authentizität eingebüßt haben, ist noch der spätbarocke Habitus des nunmehrigen Bildstocks spürbar geblieben.