Die 58 x 71 cm große, glatt geschliffene Inschriftentafel aus einer schwach rötlichen Buntkalkstein-Brekzie mit eingetieften Schriftenfeld ist bündig in einen sorgfältig behauenen 118 cm x 132 cm Kalkstein-Quader eingelassen und mit vier schmiedeeisernen Klammern fixiert. Der architektonische Habitus des Gedenksteins auf einer Plinthe und mit krönendem flachen Tympanon ist in der Formensprache der Renaissance gehalten, wobei die auf geometrische Grundformen reduzierten monolithischen Architekturelemente auch im kleinen Maßstab imperiale Monumentalität ausstrahlen.
Die besondere wirtschaftliche Bedeutung des Kammergutes führte sehr früh zu einer besonderen Obsorge der Staatsgewalt um den Bestand und die Entwicklung der dort vorhandenen Produktionsmittel. Diese Sonderstellung für den Salzproduktionsbetrieb in Hallstatt ist auch am "Geschriebenen Stein" ablesbar. Die Grundlage für die neuzeitliche Verwaltungs- und Wirtschaftsorganisation des Kammergutes bildete die von Kaiser Maximilian I. begonnene und von Erzherzog Ferdinand zu Ende geführte "Reformation des Salzwesens zu Hallstatt", welche 1524 im Ersten Reformationslibell niedergelegt worden ist.