In der Mühlbachschlucht, etwa 50 m oberhalb des Werks Nro. I, dort, wo am rechten Ufer der letzte Ausläufer von gewachsenem Felsen im Bachbett ersichtlich ist, wurde im Jahre 1885 eine weitere Stau- und Konsolidierung Sperre, das Werk Nro. II, die sogenannte "Falkenhayn-Sperre", errichtet. Dieselbe hat, bei einer Kronenbreite von 2,0 m, eine Spannweite von 14.6 m, in der Bachachse eine Höhe von 4,2 m beziehungsweise am rechten Flügel von 5,4 m. Da an dieser Stelle kein Felsgrund zur Fundierung vorhanden ist, verspreizt sich die gewölbte Staumauer mit dem rechten Flügel im gewachsenen Felsen, während sie mit dem linken Flügel in einem riesigen Versturzblock eingelassen ist. Ein gepflastertes Sturzbett sowie eine Gegensperre wirken seit über 100 Jahren der Gefahr einer Unterwaschung der Fundamente erfolgreich entgegen.
Das Werk Nro. II wurde mit einem Kostenaufwand von 1350 fl gebaut und hat neben Zurückhaltung von Geröllen die Aufgabe, den rechtsseitigen, in Rutschung befindlichen Hang, sowie schlussendlich die linksseitigen kleinen Anbrüche zur Ruhe zu bringen. Beide Werke haben Hallstatt bis zum neuerlichen Murenabgang 2013 geschützt und lange Zeit die sehr großen, in der Bachsohle abgelagerten, von früheren Murgängen herrührenden Geschiebe- und Geröllmassen zurückgehalten.
Um den Schutz für Hallstatt zu maximieren, wurde nach dem Ereignis von 2013 oberhalb der Falkenhaynsperre ein mächtiger Murenbrecher aus Stahlbeton errichtet.