Obermayrhofer Lochstein 2

Stammdaten

Permalink:
Kategorie:
Lochstein
Zustand:
Sehr gut / Renoviert
Ort (Bezirk):
4540 Bad Hall (Steyr-Land)
Adresse (Ortschaft):
Furtberg 20 (Bad Hall)
Breiten-, Längengrad:
48.0464831, 14.236486377015 (Navigation starten)
a) Gesamthöhe (ohne Bekrönung):
110 cm
AKfKDF_Bemassung_Allgemein_Vereinheitlicht
Stein
Stein-Art

Konglomerat
grob behauener Konglomerat mit zwei Löchern, die ungefähr in der Mitte und etwas oberhalb situiert sind.

Stein-Technik

behauen

Errichtung
1300 - 1600

Zwei Loch- oder Gattersteine aus dem Mittelalter, ein Lochstein weist zwei rechteckige Löcher auf, der zweite hat nur ein Loch,

vermutlich 13. Jahrhundert, situiert an den Grenzen von Gerichts- und Pfarrgrenzen. Konglomerat

 

Der Zweilochstein beim Obermayrhofer

(BHK 4/1984)

Der Zweilochstein befand sich bei der ersten Aufnahme 1981 schon in einer sehr schrägen Lage und wurde anlässlich von Baumaßnahmen total umgefahren. Dankenswerterweise konnte er durch Organe des Gemeindebauhofes am ursprünglichen Standort wieder aufgestellt werden.

Beschreibung:

Es ist ein hüfthoher Stein mit zwei rechteckigen Löchern.

In der Chronik von P. Karl Hochhuber ist auf einer handschriftlich angefügten Seite der Grenzverlauf des ehemaligen Landgerichtes Hall beschrieben, das um 1280 durch Teilung des Traungaues geschaffen wurde. Der Bereich des Landgerichtes Hall begann bei einer Gattersäule auf dem Steinfeld nächst der Stadt Steyr, reichte der Steyr entlang bis Grünburg, verlief über den Höhenrücken und dem Nußbach folgend bis Wartberg, von da am rechten Ufer der Krems bis Kematen und über Schiedlberg zurück zur Gattersäule am Steinfeld.

Welch glücklicher Umstand es war, dass gerade in diesem Gebiet eine Anzahl von Gattersäulen und Gattersteinen erhalten blieben, ist nicht bekannt. Sie scheinen jedoch so bedeutungsvoll, dass man anlässlich der 2. Internationalen Tagung der Gesellschaft für Bildstock- und Flurdenkmalforschung unter meiner Führung vom Tagungsort im Bildungszentrum Zell a.d. Pram aus eine Besichtigungsfahrt zu diesen Steinen unternommen hatte.

Bei diesen Gattersäulen handelt es sich um roh behauene Steine ohne Inschriften oder figürliche Darstellungen, jedoch mit einem durchgehenden Loch in der oberen Hälfte. Das Loch ist entweder rund oder oval, quadratisch oder rechteckig, und 8 bis 12 cm weit. Ganz selten hat ein solcher Stein auch zwei Löcher übereinander. Zwei solcher Steine stehen noch am Wanderweg Nr. 11 unmittelbar neben dem Obermayrhofergut in Mengersdorf. Je ein Einlochstein und ein Zweilochstein, die an der Straße gegenüberstehen, und zwar an der alten Grenze zwischen der Pfandherrschaft Hall und der bischöflich-passauischen Grundherrschaft Sierning, sind ebenso Zeugen aus früherer Zeit.

Meine Annahme (Ing. Franz Dickinger), dass die Gattersteine nicht kultischer Art sind, sondern mittelalterliche Grenzsteine zwischen einzelnen Grundherrschaften, hat sich weitgehend bestätigt, insbesondere durch Urkunden im Stadtarchiv Steyr aus den Jahren 1512 und 1606, worin die Gattersäule auf dem Steinfeld in den Akten „Burgfriedgrenzen von 1506 bis 1669“ (Mittelkasten, Lade 10) genannt wird.

Es sind dies die bisher ältesten einschlägigen Urkunden, die unserer Gesellschaft zur Verfügung stehen.

 

  • 2006 fand im Zuge der Straßensanierung ein Geradesetzen der historischen Steine statt; besonders durch die Initiative des Altbauern Josef Weigerstorfer.

Zur Interpretation von Lochsteinen (Ulbrich)

Interpretation und Forschung:

Landläufige Bezeichnung war Römerstein oder Peststein.

Das ist aber nicht ganz zutreffend, denn bei den Lochsteinen handelt es sich um Gattersteine oder Gattersäulen, die vor vielen Jahrhunderten an den Grenzen einzelner Grundherrschaften versetzt wurden.

Jedenfalls geht eindeutig aus der obigen Beschreibung hervor, dass Steine zur Markierung von herrschaftlichen Bereichsgrenzen dienten. Damit ist auch das Alter fixiert.

 

Lochsteine als Übergabeorte von Verbrechern von Landgericht zu Landgericht:

Gattersteine wurden auch für makabere Zwecke benützt. Davon berichtet Josef Buchinger im Buch „Der Bauer in der Kultur- und Writschaftsgeschichte Österreichs“. „Wenn nämlich ein Schwerverbrecher dingfest gemacht wurde, musste er nach drei Tagen über die verschiedenen Herrschaftsbereiche zum Landgericht gebracht werden. An den Übergabestellen stand sehr oft ein Stein, der wegen seiner Bestimmung „Blutstein“ genannt wurde. Dieser hatte meist ein Loch, um den Verbrecher verlässlich anbinden zu können. War zur Übernahme niemand erschienen, wurde dreimal der Name des Landrichters oder seines Verwalters gerufen. Kam aber noch immer niemand, so wurde der angebundene Verbrecher sich selbst überlassen.“

Dieser rechtliche Hintergrund würde auch erklären, warum ein Loch im Stein in großer Höhe enthalten war.

 

Wegsperre

Bekannt ist auch der Umstand, dass zur Sperre eines Weges ein Buschen gesteckt wurde, indem man eine Weidenrute in das Loch einflocht. Ähnliche Buschen begegnen uns heute noch in den Weingegenden, wenn ausgesteckt wird. Dabei waren diese Gattersteine nur symbolisch eine Sperre, denn das Loch im Stein war immer parallel zum Weg situiert und nicht quer dazu, sodass man keine wirksame Sperre einschieben konnte.

Schon um 1970 wurde ein Arbeitskreis vom Linzer Volkskundler Dr. Burgstaller eingerichtet, der sich einer Erarbeitung des Wissens um die Steine am Weg widmete.

 

alternative Quelle
Bad HallerKurier 1983, Dickinger
Recherchen 2023, Katharina Ulbrich
Datenbankerfassung
2024-02
Ulbrich Katharina
Letzte Überarbeitung
2024-10
KD Administrator
© Arbeitskreis für Klein- und Flurdenkmalforschung in Oberösterreich