3,40 m hohes Eichenholzkreuz mit der Aufschrift „Rotes Kreuz“ Grenzmarkierung zwischen dem Burgfried Mühldorf und dem Landgericht Oberwallsee (18. Jh.) Das Rote Kreuz stand und steht an der ehemaligen Burgfriedgrenze von Mühldorf. Mühldorf war eine Herrschaft mit Untertanen, wobei dem Herrschaftsinhaber das Patrimonialgericht zustand, also die niedere Gerichtsbarkeit. Malefizpersonen mussten jedoch hier an das zuständige Landgericht Oberwallsee ausgeliefert werden. Renoviert: 2013 Vor der Renovierung war eine Tafel mit der Aufschrift " Franzosengräber 1809" (nicht verifizierbar) vorhanden.