Stadtpfarrkirche 05 - Priestergrabtafel Anton Burgstaller

Stammdaten

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Kategorie:
Denkmaltragendes Objekt
Zustand:
Gut
Denkmalstatus:
steht unter Denkmalschutz
Erfassungsqualität:
Ort (Bezirk):
4221 Steyregg (Urfahr-Umgebung)
Adressbeschreibung:
an der ostseitigen Außenmauer der Pfarrkirche im Friedhofsbereich
Adresse (Ortschaft):
Kirchengasse 30
Breiten-, Längengrad:
48.285839533059, 14.365134839096 (Navigation starten)
Grabtafel
Material für Tafeln

Stein - Marmor
Die Grabtafel ist beigefarbig, geschliffen; Bemaßung: 52/70/3 cm. Schrift, Symbole und Ornamentik sind eingraviert und schwarz ausgemalt.

Inschriftentyp

Einfache Inschrift
Hier ruhet in Gott der hochw. Herr Geistl. Rat em. Dechant Anton Burgstaller geb. am 7.Mai 1880 in Gramastetten Pfarrer von Steyregg 1926 -1945 gest. am 24.Juli 1956, es war der 52. Jahrestag seiner Priesterweihe. R.I.P.


Symbol

Kreuz: Lilienkreuz
Oben: Mit stilisierte Lilienenden, darunter Blumenornamente.

Die Gedenk- bzw. Grabtafeln an der ostseitigen Außenmauer der Stadtpfarrkirche bilden mit dem vorgesetzten Podest und dem in der Mitte auf einem Sockel liegenden Buch mit dem Priestersymbol (Kelch und Hostie) für alle geltend, eine geschlossene Gedenkstätte. Der Sockel ist aus dunklem Granit, das Buch, in Steinmetztechnik hergestellt, aus hellem Marmor, in der Mitte als Reliefbild dargestellt der Kelch mit Hostie. Die Tafeln sind in der Reihenfolge der Sterbedaten der zu Gedenkenden angeführt. Anton Burgstaller ist am 24.07.1956 verstorben und liegt hier begraben. Die Tafel ist gerandet und an den Ecken mit Blumenornamentik verziert. Die Stadtgemeinde hatte Pfarrer Anton Burgstaller anlässlich seines 25jährigen Priesterjubiläums und wegen seines besonderen Wirkens als Seelsorger im Jahre 1929 zum Ehrenbürger ernannt. Während der NS - Zeit wurde ihm das Ehrenbürgerrecht aberkannt, allerdings nach dem Kriege mit Beschluss des Gemeinderates vom 24. 02. 1946 erneut zuerkannt. Er hatte als Hirte unserer Stadtpfarre das Amt vom Jahre 1926 bis zu seinem Ruhestand im Oktober 1945, also mehr als 19 Jahre inne.

alternative Quelle
Recherchen Willibald Kutscher und Hans Hametner vom 19.04.2020
Verordnung des Bundesdenkmalamtes betreffend den pol.Bez. Urfahr-Umgebung, O.Ö. auf Grund des § 2a des Denkmalschutzgesetztes, BGBl. I Nr. 170/1999 vom 01.07.2005
Datenbankerfassung
2020-06
Kutscher Willibald
Letzte Überarbeitung
2024-10
KD Administrator
© Arbeitskreis für Klein- und Flurdenkmalforschung in Oberösterreich