Burgfried-Hauptstein. Rechtsdenkmal aus der Zeit vor 1729, vor dem Haus Greiner Straße 9. Der den Beginn der niederen Gerichtsbarkeit östlich des Marktes markierende Stein ist mit einem Tatzenkreuz und den Buchstaben "MP" (für Markt Perg) graviert. Der Stein befand sich ursprünglich nur 100 Meter östlich der Kreuzung Greiner Straße/Münzbacher Straße und wurde auf Grund von Streitigkeiten etwas weiter nach Osten entlang der Greiner Straße aufgestellt und befindet sich daher nun in der Katastralgemeinde Pergkirchen. Der ursprüngliche Standort könnte die Grenze zwischen den Katastralgemeinden Perg und Pergkirchen in diesem Bereich gewesen sein (Zwischen den Häusern Greiner Straße 3a und 3).