Burgfriedstein. Als Zwischen- oder Nebenstein steht dieses Rechtsdenkmal am Steg über den Hinterbach zwischen den Häusern Mühlsteinstraße 32 und 34. Oberhalb des Marktzeichens MP ist die Ziffer 5 eingemeißelt.
Obwohl er nicht für einen modernen Vermessungspunkt verwendet wird, steht der Stein ungefähr an der Grenze zwischen den Katastralgemeinden Perg und Weinzierl am Hinterbach und markiert so eine Stelle, wo die Marktgerichtsbarkeit des Marktes Perg endete. Derartige Grenzsteine wurden in regelmäßigen Abstand vom Marktrichter gemeinsam mit Marktbürgern im Rahmen einer protokollierten Begehung aufgesucht. Damit wurde der Grenzverlauf in Erinnerung gerufen.