Reichsarbeitsdienst
für die weibiche Jugend

Sechsmonatiger verpflichtender Arbeitsdienst für Jugendliche
Neben der staatlich organisierten Lenkung und Kontrolle des Arbeitsmarktes hatte der 1935 in Deutschland gegründete Reichsarbeitsdienst auch explizit politische, ideologische und erzieherische Funktionen. In Österreich wurde die sechsmonatige Arbeitsdienstverpflichtung für 17- bis 25-jährige Jugendliche ab Oktober 1938 für die männliche und ab September 1939 für die weibliche Jugend eingeführt. Bei der Rekrutierung der weiblichen Jugend beschränkte man sich auf jene Frauen, die nicht voll berufstätig waren, in Ausbildung standen oder als mithelfende Familienmitglieder benötigt wurden.

Einsatz in der Landwirtschaft
Während der Reichsarbeitsdienst für die männliche Jugend anfänglich vor allem für Meliorationen, Straßenbau- und Forstarbeiten und ab 1941 hauptsächlich für militärische Zwecke herangezogen wurde, kamen die Arbeitsmaiden zunächst fast ausschließlich in der Landwirtschaft zum Einsatz. Die Vorbehalte der ländlichen Bevölkerung gegenüber dieser Institution verschwanden bald.

Der klar strukturierte Lageralltag der Arbeitsmaiden umfasste neben den Arbeiten im Lager und den Einsätzen in den landwirtschaftlichen Betrieben, in denen sie die deutsche Landfrau entlasten sollten, auch Morgen- und Abendappelle, Leibeserziehung, kulturelle Aktivitäten und ideologische Schulungen.

Kriegshilfsdienst ab 1941
Für die weibliche Jugend wurde mit Einführung des Kriegshilfsdienstes im Juni 1941 die Dienstpflicht auf ein Jahr verlängert. Durch die Arbeit an der Heimatfront sollten die Frauen ihren „kämpfenden Brüder und Vätern zum Endsieg verhelfen“. Bereits seit 1939 hatte es massive Forderungen von Wehrmacht und Rüstungsindustrie gegeben, Frauen auch dort einzusetzen. Ab 1941 gaben die Verantwortlichen der Frauenorganisationen zögerlich nach: nach und nach kam es zum Einsatz der weiblichen Jugend in Dienststellen der Wehrmacht, in Krankenhäusern, Lazaretten und anderen sozialen Einrichtungen, ab 1942/43 auch in der Rüstungsindustrie. Der Reichsarbeitsdienst für die weibliche Jugend steht damit sinnbildlich auch für die Aufweichung der nationalsozialistischen Frauen- und Mutterideologie zu Gunsten ökonomischer und kriegsbedingter Erfordernisse. Ab 1944 wurden Frauen auch als Luftwaffenhelferinnen und bei Stellungen von Flugabwehrkanonen (Flak) eingesetzt.

Autoren: Josef Goldberger und Cornelia Sulzbacher

Aus: Goldberger, Josef - Cornelia Sulzbacher: Oberdonau. Hrsg.: Oberösterreichisches Landesarchiv (Oberösterreich in der Zeit des Nationalsozialismus 11).- Linz 2008, 256 S. [Abschlussband zum gleichnamigen Forschungsprojekt des Oberösterreichischen Landesarchivs 2002-2008.]