Einen Landtag als politische Vertretungskörperschaft des Landes Oberösterreich gibt es seit 1861. Zuerst handelte es sich um einen Kurienlandtag, wobei in den Jahren bis 1909 auf die Kurie der Landgemeinden 19 Sitze, auf die Städte und Industrialorte 17, auf die Großgrundbesitzer zehn und auf die Handelskammer drei Stimmen entfielen. Zusammen mit der Virilstimme des Diözesanbischofs waren dies 50 Mandate. 1909 wurde eine Allgemeine Wählerklasse eingeführt und die Zahl der Landtagsabgeordneten auf 69 erhöht. Zwischen 1914 und 1918 war der Landtag sistiert (eingestellt). Ab 1918 gab es auch für die Landtage das allgemeine und gleiche Wahlrecht. Der Ständische Landtag der Jahre 1935 bis 1938 zählte 36 Mitglieder, die ernannt wurden.
Neu eingeführt wurde 1935 ein eigener Landtagspräsident („Ständische Landesverfassung“ 1935). Bis dahin hatte der Landeshauptmann den Vorsitz im Landtag. § 2 der Landesverfassung 1935 stellte fest: „Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und zwei Vizepräsidenten.“
Zwischen 1938 und 1935 gab es keinerlei gewählte Vertretungskörper. Das Verfassungsüberleitungsgesetz des Jahres 1945 reaktivierte die letzte demokratische Verfassung Oberösterreichs, die des Jahres 1930, die aber noch keinen Landtagspräsidenten kannte. Der Landtagsbeschluss vom 20. März 1946 („Der Landtag wählt aus seiner Mitte einen ersten und zweiten Präsidenten. Vorsitzender des Landtages ist der erste Präsident.“) wurde vorerst nicht veröffentlicht, sondern erst gegen Ende der Besatzungszeit, nunmehr aber mit drei Präsidenten. Die Landtage der Jahre 1945 bis 1973 (XVI. bis XX. Legislaturperiode) hatten jeweils 48 Mitglieder. Die Zahl der Landtagsabgeordneten erhöhte sich ab 1973 (XXI. Legislaturperiode) auf 56.
Die Legislaturperiode für den oberösterreichischen Landtag war ähnlich wie für die weiteren 14 Landtage der westlichen Reichshälfte der Habsburgermonarchie in der Landesordnung vom 26. Februar 1861 mit sechs Jahren festgelegt worden.
In der Praxis wurden die Legislaturperioden gelegentlich durch vorzeitige Landtagsauflösungen verkürzt, teils auf Beschluss des Landtags; 1914 durch Sistierung, 1934 durch Auflösung. Der 1945 gewählte Landtag wurde 1949 vorzeitig aufgelöst. Seit 1949 wurde die sechsjährige Legislaturperiode nie mehr verkürzt.
Die Nummerierung der Legislaturperioden begann 1861 mit I. Der 1945 gewählte Landtag begann mit Nummer XVI.
Quelle: Wolfgang Pesendorfer, Der Oberösterreichische Landtag. Historische Entwicklung. Wesen und Bedeutung einer Institution, Linz 1989.
Autor: Roman Sandgruber, 2005
Landtagspräsidentinnen und Landtagspräsidenten
Peter Mandorfer (1945–1953)
Mathias Hödlmoser (1953–1967)
Dr. Rupert Hartl (1967–1969)
Josef Schweighofer (1969–1973)
Dr. Lelio Spannocchi (1973–1979)
Johanna Preinstorfer (1979–1991)
Angela Orthner (1991–2009)
Friedrich Bernhofer (2009-2013)
KommR Viktor Sigl (seit 2013)
(Quelle: Biografische Datenbank des Oberösterreichischen Landesarchivs)