Städteverwaltung

Städtisches Beamtenwesen
Die Form der Verwaltung einer römischen Provinzstadt glich im Wesentlichen der der Hauptstadt Rom. An der Spitze der Beamtenschaft standen zwei Oberbeamte, welche sich als Ilviri iure dicundo bezeichneten. Dadurch wurde ausgedrückt, dass ihnen in beschränktem Rahmen richterliche Befugnisse zustanden. Ihnen zur Seite standen zwei aediles, die sich um die Marktaufsicht und die Wasser- und Lebensmittelversorgung, die Errichtung und Erhaltung der öffentlichen Bauten sowie um die Ausrichtung von Spielen als Volksbelustigung kümmerten. Die städtischen Finanzen betreute als Kassenverwalter ein quaestor. Für die untergeordneten, meist handwerklichen Tätigkeiten sorgten gemeindeeigene Sklaven.

Nach Ablauf ihrer einjährigen Amtszeit wurden alle Beamten Mitglieder des Gemeinderates (ordo), dem in der Regel 100 Personen (decuriones) angehörten. Neben den gewesenen Beamten, deren Wiederwahl möglich war, wurden alle fünf Jahre durch die dazu mit zensorischen Befugnissen ausgestatteten Ilviri quinquennales auch Kaufleute und Gutsbesitzer, die in den im Umland der Stadt liegenden Gutshöfen (villae rusticae) wohnten, in den Gemeinderat aufgenommen. Da alle städtischen Ämter nicht besoldet waren, musste ein gewisses Eigenvermögen den finanziellen Rückhalt für die Übernahme des Amtes bilden.

Vereinsleben in den Städten
Allen Bürgern, auch denen, die nur über ein bescheidenes Vermögen verfügten, blieb es unbenommen, sich in Vereinen aller Art zusammenzuschließen. Wir kennen Spar-, Kult- und Veteranenvereine, eine Art von freiwilliger Feuerwehr und Vereinigungen zur patriotischen Erziehung der Jugend. Aus Lorch beispielsweise ist ein Jugendverein bekannt.

Autor: Gerhard Winkler, 2006