Der Tag
von Saint-Germain-en-Laye

Trotz der wiederholten Argumentation, dass Österreich schließlich nicht anders entstanden ist als die anderen Nachfolgestaaten auch, bestimmen die Siegermächte die junge Republik als alleinigen Rechtsnachfolger der Monarchie. Der Ausspruch: „Der Rest ist Österreich!“, der dem französischen Ministerpräsidenten Georges Clemenceau zugeordnet wird, kennzeichnet die Stimmung.

Staatskanzler Renner unterzeichnet das Dokument am 10. September 1919. Die Nationalversammlung nimmt den Friedensvertrag „unter feierlichem Protest vor der Welt“ erst am 17. Oktober an. Die triste Lage des Landes lässt wohl keinen Widerstand zu.

Wichtige Bestimmungen des Friedensvertrages

  • Südtirol und das Kanaltal kommen an Italien.
  • Die Südsteiermark und das Kärntner Mießtal fallen an das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen.
  • Über die Grenzen des Burgenlandes und Kärntens soll in einer Volksabstimmung entschieden werden.
  • Den von Deutschsprachigen besiedelten Grenzstreifen nördlich von Gmünd erhält die Tschechoslowakei (České Velenice).
  • Österreich muss die Territorien der unabhängigen Staaten Polen, Tschechoslowakei, Ungarn und des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen anerkennen.
  • Der Anschluss an Deutschland wird verboten.
  • Österreich wird zu Wiedergutmachungsleistungen verpflichtet.
  • Keine allgemeine Wehrpflicht – die Aufstellung eines 30.000 Mann starken Söldnerheeres ist gestattet.


Autoren: Kurt Cerwenka, Fritz Fellner

Das Jahr 1918 – Begrenzen: Zwei neue Staaten, eine Grenze. Dokumentation der Sonderausstellung im Mühlviertler Schlossmuseum Freistadt vom 14. April bis 27. Mai 2018.