Die Ära Kaiser Franz Josephs I. (1848-1916) - Der Neoabsolutismus
Da die Grundherren nicht mehr für die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit zuständig waren, musste Kaiser Franz Joseph I. eine neue Behördenorganisation schaffen. K. k. Statthalter wurden ernannt und als politische Unterbehörden 12 Bezirkshauptmannschaften eingerichtet. 1849 wurde die oktroyierte Märzverfassung mit dem Grundsatz der Gleichheit aller Bürger erlassen. Die bürgerliche Verwaltung begann. 1854 erfolgte eine neue Reform: vier Kreisbehörden (bis 1860) wurden als Mittelbehörden und 46 gemischte Bezirksämter (bis 1868) als Unterbehörden installiert.
Im Dezember 1848 bestieg der 18jährige Neffe Ferdinands I. als Franz Josef I. in Olmütz den Kaiserthron. Sein Vorbild war sein Urgroßonkel Joseph II. (1780 - 1790), der eine reformfreudige Politik gelebt hatte. In der Folge hob Franz Joseph I. alle Verfassungszugeständnisse auf, schuf zwischen 1848/49 eine neue Behördenorganisation und regierte ab 1851 absolutistisch und zentralistisch. Auch die von Ferdinand I. gewährte Pressefreiheit wurde aufgehoben.
Lediglich die Bauernbefreiung und die Bodenreform blieben aufrecht. Der alte Feudalstaat war somit Vergangenheit, wenngleich der Absolutismus neu auflebte. Erschwert wurde die Regierung Franz Josephs I. durch die immer noch existenten Probleme und Auseinandersetzungen mit Ungarn und Italien.
Um seinen absolutistischen Zentralismus zu stärken, löste Franz Joseph I. zwischen 1850 und 1854 im Zuge einer Verwaltungsreform die Kreisämter auf. In den Kronländern wurden Landeschefs, sogenannte k. k. Statthalter, ernannt und als politische Unterbehörden 12 Bezirkshauptmannschaften eingerichtet.
| k.k. Statthalterei als oberste Stelle im Land | ||
|---|---|---|
| BH Rohrbach | BH Freistadt | BH Gmunden | 
| BH Grein | BH Kirchdorf | BH Linz | 
| BH Schärding | BH Ried | BH Braunau | 
| BH Wels | BH Vöcklabruck | BH Steyr | 
Die Umstellung der bis 1848 gehandhabten Staatsverwaltung in die neue Verwaltungsstruktur erfolgte sehr abrupt. Sie bewährte sich nicht und wurde 1854 wieder aufgelöst.
Die Situation der Bezirkshauptmannschaften in der Franzisko-josephinischen Zeit
Die Situation der Bezirkshauptmannschaften war in der Regierungszeit Franz Josephs I. schwierig. Sie galten als Repräsentanten einer Staatsordnung, die durch nationale, liberale und soziale Ideen und Konflikte immer mehr in Frage gestellt wurde. Dennoch war es die Aufgabe der Bezirkshauptmannschaften, diese Ordnung an allen Orten des Staates durchzusetzen. Dies war jedoch nicht einfach, da die räumliche Ausdehnung der Bezirke zu groß war und unzureichende oder gar keine Kommunikationsmittel zur Verfügung standen. Der Verwaltungsapparat war deshalb ausgesprochen schwerfällig.
Die Bevölkerung selbst stand loyal zum Kaiserhaus und integrierte die Beamten in ihr soziales Gefüge.
Spannungen gab es auf dem Gebiet des heutigen Österreichs zumeist nur mit deutsch-nationalen Kreisen und der organisierten Arbeiterschaft. Politisch aktive Teile der Bevölkerung strebten nach der Instrumentalisierung der Verwaltung für ihre Interessen, um mehr Einfluss auf das Staatsgeschehen nehmen zu können.
Verstärkt wurden die Schwierigkeiten durch das Nebeneinander der "autonomen" Landesverwaltung und der staatlichen Verwaltung. Der Landesausschuss errichtete Bauten, betrieb kulturelle Einrichtungen und vergab Förderungen. Die staatliche Verwaltung war hingegen fast ausschließlich auf Ordnungsaufgaben beschränkt.
Die Mittelbehörden von 1854 bis 1868
Nachdem die Verwaltungsstruktur mit der k.k. Statthalterei und den 12 Bezirkshauptmannschaften nicht funktioniert hatte, wurde die Landesverwaltung 1854 reformiert. Eine neue Struktur sollte in der Regional- und Lokalverwaltung geschaffen werden. In Oberösterreich wurden der k. k. Statthalterei vier unterstellte Kreisbehörden (bis 1860) mit 46 gemischten Bezirksämtern (bis 1868) eingerichtet.
| k.k. Statthalterei | ||
|---|---|---|
| Kreisbehörde Wels für das Hausruckviertel | >>> | Wels mit 13 Bezirksämtern | 
| Kreisbehörde Ried für das Innviertel | >>> | Ried mit 9 Bezirksämtern | 
| Kreisbehörde Linz für das Mühlviertel | >>> | Linz mit 15 Bezirksämtern | 
| Kreisbehörde Steyr für das Traunviertel | >>> | Steyr mit 9 Bezirksämtern | 
Die sogenannten gemischten Bezirksämter waren für die Justiz und die politische Verwaltung als staatliche Vollziehungsbehörden erster Instanz zuständig.
Die Bezirkssprengel waren identisch mit den Gerichtssprengeln und den Steuerbezirken.
Die Kreise selbst entsprachen ungefähr der alten Vierteleinteilung des Landes ob der Enns.
Autorin: Ute Streitt, 2018
150 Jahre Bezirkshauptmannschaften - Dokumentation einer Wanderausstellung im Jahr 2018, die gemeinsam von den Bezirkshauptmannschaften unter der Leitung von BH Rudolf Greiner (BH Schärding) und Mag. Ute Streitt (Leiterin der Sammlung Technikgeschichte und Wehrkunde am OÖ. Landesmuseum) recherchiert und gestaltet wurde.