Die Bezirkshauptmannschaften während der 2. Republik
Aufgrund der russischen bzw. amerikanischen Besatzung war ein Verbindungsamt, die sogenannte Zivilverwaltung Mühlviertel, für den russisch besetzten Norden des Landes nötig geworden. 1955 wurde es nach Abschluss des Staatsvertrages aufgelöst. 1956 gab es neben der oö. Landesverwaltung die Behörden 1. Instanz und die untergeordneten Gemeinden. Bis heute gibt es die Bezirkshauptmannschaften und die Statutarstädte Linz, Steyr und Wels (seit 1964).
Bei den Gemeinden und Gerichtsbezirken behielt man die territorialen Veränderungen bei. Aufgrund der russischen bzw. amerikanischen Besatzung war ein Verbindungsamt für den russisch besetzten Norden des Landes nötig geworden. Die sogenannte Zivilverwaltung Mühlviertel hatte ihren Sitz in Urfahr und war Verbindungsamt zwischen den Behörden der 1. Instanz und dem Amt der Oö. Landesregierung. Nach Abschluss des Staatsvertrages 1955 wurde die Zivilverwaltung Mühlviertel aufgelöst. 1956 gab es neben der Oö. Landesverwaltung die Behörden 1. Instanz und die untergeordneten Gemeinden.
Die historisch überkommene Zweiteilung blieb somit bis heute bestehen: neben den Bezirkshauptmannschaften (Seit 1925 politische Landesbehörden 1. Instanz mit Landesbeamten) gab es immer noch die Städte mit eigenem Statut, die anders strukturiert waren. Wels wurde neben Linz und Steyr erst 1964 Statutarstadt. In Oberösterreich bildet das alte Reichsgesetz von 1868 auch heute noch die landesrechtliche Organisationsvorschrift für die Bezirkshauptmannschaften.
Autorin: Ute Streitt, 2018
150 Jahre Bezirkshauptmannschaften - Dokumentation einer Wanderausstellung im Jahr 2018, die gemeinsam von den Bezirkshauptmannschaften unter der Leitung von BH Rudolf Greiner (BH Schärding) und Mag. Ute Streitt (Leiterin der Sammlung Technikgeschichte und Wehrkunde am OÖ. Landesmuseum) recherchiert und gestaltet wurde.