Kaiserin Maria Theresia (1740-1780)

Das Zeitalter Kaiserin Maria Theresias (1740-1780)


Der Absolutismus
Im Absolutismus bildete die Herrschaftsform der Monarchie die Grundlage des Staates. Das Staatsoberhaupt war ein Adeliger, der lebenslang - oder bis zu seiner Abdankung - durch Geburt oder Wahl an der Spitze der Ämterhierarchie seines Staates stand und den Staat nach innen und außen repräsentierte.
Im Gegensatz zu einer parlamentarischen Monarchie (deren Staatsgeschäfte von einem Parlament geführt wurden) oder einer konstitutionellen Monarchie (bei welcher der Monarch an eine Verfassung gebunden war), übernahm der absolutistische Monarch sämtliche Staatsgeschäfte. Seine Macht war vollkommen und unterlag keiner Kontrolle durch ständische oder demokratische Institutionen. Er war der alleinige Träger der Staatsgewalt.

Der Absolutismus war zwischen dem Ende des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) und der Französischen Revolution (1789) die verbreitetste Herrschaftsform in Europa.

In Österreich gab es unter Kaiserin Maria Theresia (1740-1780) und ihrem Sohn Kaiser Joseph II. (1765-1790) den sogenannten "aufgeklärten Absolutismus".

Seit 1740 regierte Maria Theresia (1740-1780) auf Grundlage der "Pragmatischen Sanktion". Sie war damit die erste Herrscherin des Erzherzogtums Österreich und der Königreiche Böhmen und Ungarn und die einzige Frau, die jemals an der Spitze des Hauses Habsburg stand. Sie gilt als eine der größten Herrscherpersönlichkeiten Europas.
Maria Theresia reformierte und modernisierte das Reich durch die Errichtung eines Verwaltungs- und Beamtenstaates. 1749 wurden die Kreisämter als erste Behörden der staatlichen Lokalverwaltung, 1776 die Herrschafts- und Distriktskommissariate als Unterbehörden und 1783 die Landesregierung als Oberbehörde eingerichtet.


Kennzeichen der maria-theresianischen Epoche (1740 – 1780)
Maria Theresia bewirkte durch zahlreiche tief greifende Reformen in allen Ländern des Habsburgerreiches einen bedeutenden Modernisierungsschub. Im Vordergrund stand das Prinzip der Nützlichkeit für Staat und Gesellschaft.

  • Verwaltungsreform: Die Herrscherin wurde "erste Dienerin des Staates". Der Staat selbst wurde Verwaltungs- und Beamtenstaat.
  • Neuorganisation des Heeres: "Verstaatlichung" der Armee durch Einführung eines stehenden Heeres, Verzicht auf Söldner und Gründung der Militärakademie in Wiener Neustadt.
  • Einführung der allgemeinen Schulpflicht
  • Einführung der merkantilistischen Wirtschaft, um die Versorgung der Bevölkerung zu sichern, neue Verdienstmöglichkeiten zu schaffen und die Bevölkerung zu vermehren. Verbesserung der Lage der Bauern durch Beschränkung der Robotleistungen.
  • Abschaffung der Folter
  • Verringerung des Einflusses der Kirche. Kampf gegen den Protestantismus in Österreich. Ansiedlung vertriebener Protestanten in Siebenbürgen, dem Banat und der Batschka.
  • Einführung der allgemeinen Steuerpflicht

Autorin: Ute Streitt, 2018

150 Jahre Bezirkshauptmannschaften - Dokumentation einer Wanderausstellung im Jahr 2018, die gemeinsam von den Bezirkshauptmannschaften unter der Leitung von BH Rudolf Greiner (BH Schärding) und Mag. Ute Streitt (Leiterin der Sammlung Technikgeschichte und Wehrkunde am OÖ. Landesmuseum) recherchiert und gestaltet wurde.