Warschauer Brief an die Kommunistische Partei der ČSSR am 15. Juli 1968:
„Es war und ist nicht unsere Absicht, uns in solche Angelegenheiten einzumischen, die ausgesprochen innere Angelegenheiten Ihrer Partei und Ihres Staates sind. Es war und ist nicht unsere Absicht, gegen die Prinzipien der Respektierung der Selbständigkeit und Gleichheit in den Beziehungen zwischen den kommunistischen Parteien und den sozialistischen Ländern zu verstoßen …“ „Wir können jedoch nicht damit einverstanden sein, dass feindliche Kräfte Ihr Land vom Weg des Sozialismus stoßen und die Gefahr einer Lostrennung der Tschechoslowakei von der sozialistischen Gemeinschaft heraufbeschwören. Das sind nicht mehr nur Ihre Angelegenheiten. Das sind die gemeinsamen Angelegenheiten aller kommunistischen und Arbeiterparteien und aller durch Bündnis, durch Zusammenarbeit und Freundschaft vereinten Staaten. Das sind die gemeinsamen Angelegenheiten unserer Staaten, die sich im Warschauer Vertrag vereinigt haben, um ihre Unabhängigkeit, den Frieden und die Sicherheit in Europa zu gewährleisten, um eine unüberwindliche Schranke gegen die imperialistischen Kräfte der Aggression und der Revanche aufzurichten.“
Nach vielen Verhandlungen und persönlichen Gesprächen kommt es Anfang August in Pressburg zu einer entscheidenden Konferenz. Eine Beruhigung wird erzielt, aber im Abschlussdokument ist von einem „eigenen Weg“ zum Sozialismus keine Rede mehr. In diesen Tagen fällt Moskau die Entscheidung zur militärischen Besetzung der ČSSR. Der Sozialismus mit menschlichem Antlitz soll mit Gewalt zu Tode gebracht werden.
Autoren: Kurt Cerwenka, Fritz Fellner
Das Jahr 1968 – Abgrenzen: "Prager Frühling" und "Normalisierung". Dokumentation der Sonderausstellung im Mühlviertler Schlossmuseum Freistadt vom 8. September bis 26. Oktober 2018.