Neue Verfassung
und neue Gesetze

Nach intensiven Vorarbeiten gelang dem Verfassungsausschuss unter Hans Kelsen, Karl Renner, Ignaz Seipel und anderen Parlamentariern ein Kompromissvorschlag für eine neue Verfassung. Das Gesetzeswerk über den "Bundesstaat Österreich" wurde am 1. Oktober 1920 vom Parlament angenommen.

Aus dem neuen Bundesverfassungsgesetz:

  • Österreich ist eine demokratische Republik.
  • Das Staatsoberhaupt ist ein absetzbarer Präsident und nicht ein Monarch.
  • Die Staatsorgane werden von gleichberechtigten Bürgern und Bürgerin­nen in freien Wahlen gewählt.
  • Österreich ist ein Bundesstaat.
  • Die Republik ist nicht zentralistisch, sondern föderalistisch aufgebaut.
  • Dem Bund stehen selbstständige Bundesländer gegenüber. 
  • Österreich ist ein Rechtsstaat.
  • Die staatliche Verwaltung ist an Gesetze gebunden.  

Gerade in diesen Jahren der Not und des Elends wurden eine Reihe von Gesetzen geschaffen, die die soziale Lage der Arbeiter und Angestell­ten verbes­serten. So gab es nun den Achtstundentag, einen bezahlten Urlaub von mindestens einer Woche, die Mitsprache des Arbeitnehmers wurde erweitert und die Arbeitslosenversicherung wurde eingeführt. Endlich verbot man die Kinder­arbeit auch in klarer gesetzlicher Weise!
Die Sozialgesetzgebung der jungen Republik Österreich wurde beispielgebend für Europa!

Autor: Fritz Fellner

Freistadt 1918-1924: Was blieb vom Krieg? - Dokumentation zur Ausstellung im Mühlviertler Schlossmuseum vom 7. November bis 3. Dezember 2014.