Thomas Lansius – ein Sohn des Marktes Perg

Der Markt Perg zur Zeit von Thomas Lantz
Der Markt Perg war seit dem Mittelalter wegen seiner Mühlsteinbrüche und dem Hafnergewerbe bekannt. Dass Thomas Lansius in seiner Jugend den Marktplatz auch mehr als zweihundert Jahre zuvor so [Anm. d. Red.: wie auf dem Bild "Markt Perg beim Brand 1802"  ] vorgefunden hat, wäre reine Spekulation. Jedenfalls fehlten die Kalvarienbergkirche, der Karbrunnen und der hl. Nepomuk. Die Kirche hatte bereits die heutigen Ausmaße, der Turm hatte jedoch ein Satteldach (heute Pyramidendach) . Die Fresken aus dem 16. Jahrhundert sind auf dem Gemälde nicht sichtbar, auch das Seifensiederhaus stand bereits, wenn auch ohne Erker.

Marktrichter
1565 bestätigte Kaiser Maximilian II. den Pergern ihre Rechte und Freiheiten aufs Neue. Extra erwähnt wurde das Privileg der freien Wahl des Marktrichters und der Räte. In den Ratsprotokollen beginnt daher die Liste der Marktrichter im Jahr 1566. Lienhard Lantz, der Vater von Thomas Lansius, wird im Jahr 1596 als Marktrichter angeführt. Er war mit Anna Weiglin, Bürgerstochter, verheiratet und von Beruf Tuchscherer.

IN DER AUSSTELLUNG:

  • Keramik aus Perg
  • Urkunde über die Bestätigung der Handwerksordnung der Mühlsteinhauer durch den Kaiser und ein Gewichtssatz.
  • Blick auf die Darstellung des Mühlsteinbruchs in der Dauerausstellung, Fotos von Objekten, die Thomas Lantz bereits gesehen haben könnte.


Leonhard Lantz, Vater von Thomas Lansius
Leonhard Lantz war Tuchscherer und Marktbürger. Er war Ratsmitglied und 1596 auch Marktrichter.


In der Ausstellung:

  • Original Tuchschere


Leonhard Lantz, Marktrichter

Leonhard Lantz war oberster Richter des Marktes Perg.


In der Ausstellung:

  • Einige Instrumente der Perger Marktgerichtsbarkeit wie Marktsiegel, Schandgeige, Pranger-Kugel.


Leonhard Lantz, Retter von Perg
Während des 2. oberösterreichischen Bauernkrieges hat Leonhard Lantz den Markt Perg vor Vergeltungsmaßnahmen der kaiserlichen Truppen bewahrt.

Handwerksordnung der Mühlsteinbrecher (Übers.)

"Ich, Rudolf II, von Gottes Gnaden gewählter Römischer Kaiser...
verkünde hiermit der Allgemeinheit, dass unsere getreuen Mühlsteinbrecher im Erzherzogtum Oberösterreich die Vereinbarung über ihre künftige Handwerksordnung gemeldet und uns gebeten haben, dieselbe zu bestätigen.

Die Handwerksordnung lautet wie folgt:

1. Ausschließlich der Sohn eines jeden redlichen Steinbrechermeisters darf dieses Handwerk erlernen und ausüben, außerdem darf jeder, der die eheliche Tochter eines Meisters heiratet das Handwerk - wenn er will - erlernen und ausüben...
4. Jeder Angehörige der Zunft hat vierteljährlich 8 Pfennige an die Zeche zu bezahlen.
6. Es ist eine Büchse oder Truhe mit zwei Schlüsseln anzufertigen und dieselbe zwei Meistern des kaiserlichen Marktes Perg zu übergeben, die gewissenhaft dafür zu sorgen haben, dass die Einkünfte, wie vereinbart, gut angelegt werden.
Wenn in der Zukunft ein für Mühlsteine geeignetes Steinvorkommen gefunden wird, so ist die Ausbeutung desselben den Söhnen und Schwiegersöhnen der Meister, die unserer Zunft angehören, vorbehalten.
Beurkundet mit meinen anhängenden kaiserlichen Siegel in meiner Stadt Wien am letzten Tage des Monats November 1582 nach Christi unseres lieben Herrn Geburt, als Beherrscher des Römischen Reiches im 8. Jahr, von Ungarn im 11. Jahr und von Böhmen im 8. Jahr."

 

"Ich, Rudolf II, von Gottes Gnaden gewählter Römischer Kaiser...
verkünde hiermit der Allgemeinheit, dass unsere getreuen Mühlsteinbrecher im Erzherzogtum Oberösterreich die Vereinbarung über ihre künftige Handwerksordnung gemeldet und uns gebeten haben, dieselbe zu bestätigen.

Die Handwerksordnung lautet wie folgt:

1. Ausschließlich der Sohn eines jeden redlichen Steinbrechermeisters darf dieses Handwerk erlernen und ausüben, außerdem darf jeder, der die eheliche Tochter eines Meisters heiratet das Handwerk - wenn er will - erlernen und ausüben...
4. Jeder Angehörige der Zunft hat vierteljährlich 8 Pfennige an die Zeche zu bezahlen.
6. Es ist eine Büchse oder Truhe mit zwei Schlüsseln anzufertigen und dieselbe zwei Meistern des kaiserlichen Marktes Perg zu übergeben, die gewissenhaft dafür zu sorgen haben, dass die Einkünfte, wie vereinbart, gut angelegt werden.
Wenn in der Zukunft ein für Mühlsteine geeignetes Steinvorkommen gefunden wird, so ist die Ausbeutung desselben den Söhnen und Schwiegersöhnen der Meister, die unserer Zunft angehören, vorbehalten.
Beurkundet mit meinen anhängenden kaiserlichen Siegel in meiner Stadt Wien am letzten Tage des Monats November 1582 nach Christi unseres lieben Herrn Geburt, als Beherrscher des Römischen Reiches im 8. Jahr, von Ungarn im 11. Jahr und von Böhmen im 8. Jahr."

Autor: Franz Pfeiffer, 2017

Thomas Lansius. Flucht und Karriere - Dokumentation der Sonderausstellung im Heimathaus-Stadtmuseum Perg vom 6. Mai bis 26. Oktober 2017.