Zensur der Feldpostbriefe
"Während der Mobilisierung und im Krieg darf keine zur Armee im Felde gehörige Person ohne ausdrückliche Ermächtigung Mitteilungen, welcher Art auch immer, der Presse zukommen lassen. In Briefen und auf Postkarten sind Mitteilungen, welche beabsichtigte oder in Durchführung begriffene Unternehmungen, Aufmarsch- und Standorte, Zusammensetzung, Marschrichtungen und Marschziele von Kommandos, Truppen und Anstalten, ferner Nachrichten den Feind betreffend, zu unterlassen; es dürfen nur Ereignisse mitgeteilt werden, deren Kenntnis nicht mehr schaden kann."
Dienstbuch E-47, Feldpost
Objekte:
- Propagandapostkarten
- In der Mitte Karte aus Birkenholz
- Zeichnungen eines Soldaten mit Motiven aus Bosnien
Autor: Fritz Fellner
Der Krieg in der Stadt. Freistadt 1914-1918 - Eine Dokumentation zur Ausstellung im Mühlviertler Schlossmuseum vom 28. Juni bis 24. August 2014.