Die Entwicklung
der Todestrafe


Schwere (auf Grund eines Geständnisses oder unter Folter) nachgewiesene Verbrechen wie Mord wurden mit der Todes- oder Lebensstrafe gesühnt (Enthauptung, Erhängen, Ertränken, Scheiterhaufen). Das Urteil war abhängig von Geschlecht und Stand. Das Hängen war die „unehrenhafteste“, die Enthauptung die „ehrenvollste“ Art der Hinrichtung. Frauen wurden mit Ertränken bestraft. Hinrichtungen wurden öffentlich von einem Scharfrichter vollzogen. 1787 schaffte Joseph II. die Todesstrafe ab, nachdem sie vorher schon ausgesetzt worden war. Ersatz war die Verurteilung zu öffentlicher Arbeit (Schiffziehen, Schanzarbeit, Arbeitshäuser). Die so entstandenen Arbeiterhäuser unterstützten die Industrie mit Arbeitskräften, so auch die Linzer Wollzeugfabrik. 1795 führte man auf Grund der politischen Lage die Todesstrafe für Hochverrat wieder ein und dehnte sie 1803 auf gedungenen Mord und Raubmord aus. 1920 wurde die Todesstrafe im ordentlichen und standrechtlichen erneut aufgehoben, 1933 im standrechtlichen und 1934 im ordentlichen Verfahren wieder aktiviert. 1950 erfolgte die neuerliche Abschaffung im Standesrechtsverfahren und 1968 die gänzliche Beseitigung der Todesstrafe.

Autoren: Ute Streitt, Gernot Kocher


Wussten Sie?

Die Todestrafe (und somit die Hinrichtung eines Menschen) ist die früheste kodifizierte Strafart. Bereits die älteste bekannte Rechtssammlung, der Codex Ur-Nammu (ca. 2100 v. Chr.) sah sie für Mord und Ehebruch vor. Im Codex Hammurapi (ca. 1700 v. Chr.) wird sie auf weitere Vergehen ausgedehnt, wobei das Talionsprinzip für Körper- und Todesstrafen angewandt wurde. Das begrenzte die Blutrache auf das Töten des Täters, nicht beliebiger anderer Personen.

Die Todestrafe (und somit die Hinrichtung eines Menschen) ist die früheste kodifizierte Strafart. Bereits die älteste bekannte Rechtssammlung, der Codex Ur-Nammu (ca. 2100 v. Chr.) sah sie für Mord und Ehebruch vor. Im Codex Hammurapi (ca. 1700 v. Chr.) wird sie auf weitere Vergehen ausgedehnt, wobei das Talionsprinzip für Körper- und Todesstrafen angewandt wurde. Das begrenzte die Blutrache auf das Töten des Täters, nicht beliebiger anderer Personen.

Die biblische Tora zeigt die Entwicklung von der Blutrache zu geordneten Rechtsverfahren. Gen. 9,6 EU verlangt Vergeltung für Tötungsfälle, ohne Totschlag und Mord zu unterschieden und die Ausführenden festzulegen: „Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

Moorleichen aus der Zeit nach dem 3. nachchristlichen Jahrhundert belegen Hinrichtungen. Für die Römerzeit sind Folterungen und Hinrichtungen überliefert, die „berühmteste“ an Jesus von Nazareth. Seit dem 13. Jahrhundert wurden Richtstätten eingerichtet. Sie dienten der Zurschaustellung des inszenierten Tötens. Oft wurde der Körper eines Verurteilten in zwei oder mehr Teile „gehackt“ (köpfen, vierteilen,…)

Autoren: Fritz Fellner, Ute Streitt

Schande, Folter, Hinrichtung. Rechtsprechung und Strafvollzug in Oberösterreich. Ausstellung der OÖ. Landesmuseen im Schlossmuseum Linz und Mühlviertler Schlossmuseum Freistadt vom 8. Juni bis 2. November 2011.