Paarformeln sind feststehende Wortpaare, die meist durch Anfangs- oder Endreim miteinander verbunden sind. Sie waren ursprünglich Lehr- und Merksätze der älteren Rechtssprechung. Ihr eigentlicher Sinn ist oft verloren gegangen. Viele gehen auf das germanische Recht zurück, andere haben sich (nach diesem Muster) erst mit der Entstehung der heimischen deutschen Rechtssprache herausgebildet und entsprechen der Vorstellung des "alten Herkommens" und der Unabänderlichkeit des richtigen Rechts (vgl. Matzinger-Pfister 1972).
Autorin: Ingeborg Geyer
Paarformel | Bedeutung | Herkunft |
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recht und redlich | seit dem 13. Jahrhundert belegter Rechtssatz | |
Aug um Aug, Zahn um Zahn | Gleiches mit Gleichem vergelten | ursprünglich mosaisches Recht, über das römische Recht in das germanisch-deutsche Recht als Spiegelstrafe, Verstümmelungsstrafe übernommen |
Haus und Hof | gesamter Besitz | besondere Friedensbestimmungen in den Land- und Stadtrechten garantierten Schutz im eigenen Haus bzw. gegendweise bis zur Dachtraufe, vermutlich Übersetzung aus dem Lateinischen: casa et curtis cum campis et pratis |
mit Haut und Haar | alles in allem | |
Schutz und Schirm | Geborgenheit symbolisierend | Recht und Pflicht des Lehensherrn gegenüber schutzbedürftigen Personen, seit dem 14. Jh. belegt, Gegenstück zur Treuepflicht der Lehensleute |
recht und billig | angemessen | |
gleiche Rechte– gleiche Pflichten | hängt mit dem mittelalterlichen Leben im Gemeinwesen zusammen: der Einwohner hat Rechte, aber auch Pflichten, erfüllt er diese nicht, kann er auch nicht auf seinen Rechten beharren; „wer nicht deichen will, muss weichen“ (zur Dammbaupflicht in den Niederlanden) | |
mitgegangen - mitgefangen -mitgehangen | Mitwisser- und Mittäterschaft zählen gleich | Mitwisserschaft/Mittäterschaft ist strafrechtlich relevantes Delikt |
hoch und heilig schwören | ganz fest beeiden | hoch bezieht sich auf das Heben des Schwurfingers und heilig auf die Anrufung Gottes bzw. der Heiligen |
Stein und Bein schwören | ganz fest beeiden | sehr alte Redensart und bildlicher Ausdruck für Festigkeit, sekundäre Anlehnung an heidnische und christliche Bräuche des Schwörens |
Kopf und Kragen riskieren | alles riskieren | bildhaft aus der Rechtssprache, Rechtspraxis: Hinrichtung durch das Schwert |
Autoren: Ingeborg Geyer und Gernot Kocher
Schande, Folter, Hinrichtung. Rechtsprechung und Strafvollzug in Oberösterreich. Ausstellung der OÖ. Landesmuseen im Schlossmuseum Linz und Mühlviertler Schlossmuseum Freistadt vom 8. Juni bis 2. November 2011.