Das Henker- oder Richtbeil
Der Scharfrichter verwendete das Henkersbeil in erster Linie für Verstümmelungen und erst in zweiter Linie zur Enthauptung. Verstümmelungsstrafen kamen bei Delikten wie Meineid, schwerer Körperverletzung mit Folgeschäden, Falschspiel, Diebstahl und Betrug durch Nutzung falscher Gewichte zum Einsatz. Sie galten als mildere Alternative zum Zertrümmern der Hände auf dem Amboss. Während in Europa Verstümmelungsstrafen bis ins 18. Jahrhundert angewandt wurden, werden sie in der islamischen Welt bis heute durchgeführt.
Der Freimannsfrieden stellte sicher, dass sich niemand für die Verstümmelung oder Hinrichtung einer Person am Henker rächen durfte.
Autorin: Ute Streitt
Schande, Folter, Hinrichtung. Rechtsprechung und Strafvollzug in Oberösterreich. Ausstellung der OÖ. Landesmuseen im Schlossmuseum Linz und Mühlviertler Schlossmuseum Freistadt vom 8. Juni bis 2. November 2011.