Recht und Ordnung
Man ist nicht bloß ein einzelner Mensch, man gehört einem Ganzen an, und auf das Ganze haben wir beständig Rücksicht zu nehmen, wir sind durchaus abhängig von ihm.
(Theodor Fontane)
Die Entwicklung der Strafgesetzgebung in Österreich
Die mittelalterliche Rechtsgrundlage für Strafverfahren bildete das aus dem 13. Jahrhundert stammende Österreichische Landrecht, eine schriftliche Fixierung des Gewohnheitsrechtes. Seit dem 16. Jahrhundert wird unter dem Einfluss der Gesetzgebung im Heiligen Römischen Reich (Constitutio Criminalis Carolina 1532) das Strafrecht langsam einer planmäßigen Kodifizierung zugeführt. Für Oberösterreich sind dies die Landgerichtsordnungen von 1559 und 1675, die dann ab 1768 (Theresianische Halsgerichtsordnung, 1787 Josephinisches Strafgesetzbuch, weitere Gesetzbücher 1803, 1852 und 1974) durch eine für alle Länder einheitliche Gesetzgebung gegenstandslos wird.
Die Umsetzung der strafrechtlichen Vorschriften
Bis 1848 lag die Umsetzung der strafrechtlichen Vorschriften für die breite Masse der Bevölkerung in der Hand der Landgerichte und der Dorf-, Markt- und Stadtgerichte. Der Versuch Josephs II., eigene Kriminalgerichte für die erste Instanz einzuführen, scheiterte an Geldmangel. Die Revolution 1848 brachte die Gerichtsorganisation, die bis heute existiert (Bezirksgerichte, Landes-/Kreisgerichte, Oberlandesgerichte, Oberster Gerichtshof). Parallel entstand der Sicherheitswachekörper (Polizei, Gendarmerie). Die Rechtspflege wurde durch die richterlichen Garantien (vor allem durch die Unabhängigkeit) vor willkürlichen Eingriffen gesichert. Die Strafprozessreformen nach 1848 brachten die Einrichtung des Untersuchungsrichters und der Laienbeteiligung in der Strafrechtpflege (Schöffen- und Geschworenengerichte).
Autor: Gernot Kocher
Recht und Ordnung - Kindertext
Um das Leben von Menschen und den Frieden in einem Land zu sichern, sind Recht und Ordnung notwendig. Aus der Art der Strafe sollte man das begangene Verbrechen ablesen können ("spiegelnde Strafen"). Brach jemand das Gesetz, wurde er in gleicher Art bestraft. Die Bibel lehrte: "Aug um Aug, Zahn um Zahn", das bedeutete, dass jedes Verbrechen gerächt wurde. Damit die Menschen abgeschreckt wurden Verstöße zu begehen, griff man sehr hart durch: für Geständnisse folterte man, stellte die Schuldigen an den Pranger, d. h. in der Öffentlichkeit bloß, schlug ihnen die Hand ab oder verurteilte sie zum Tode und wollte damit den Frieden im Land garantieren.
Autorin: Ute Streitt
Schande, Folter, Hinrichtung. Rechtsprechung und Strafvollzug in Oberösterreich. Ausstellung der OÖ. Landesmuseen im Schlossmuseum Linz und Mühlviertler Schlossmuseum Freistadt vom 8. Juni bis 2. November 2011.