Richtstättenarchäologie
in (Ober-)Österreich

Innerhalb (Ober-)Österreichs wird die Richtstättenarchäologie vernachlässigt. Dieser Umstand ist bedauerlich, da Hochgerichte einst wichtige Stätten des strafrechtlichen Konzepts einer Stadt oder eines Landesfürsten waren.

Archivmaterialien und Anthropologie informieren unabhängig voneinander über Sterbealter, Geschlecht, Ernährungszustand, Krankheiten und Art der Hinrichtung. Vergleicht man die Informationen miteinander, kann man mittels Ausschlussverfahren möglicherweise die Identität einer historischen Person abklären.

Richtstätten wurden in früher Zeit aus Holz, später aus Stein errichtet. Die Datierungen der Hochgerichte sind daher schwierig, da es auch andere bauliche Veränderungen und Reparaturen gegeben hat. Erneut können hier Archivmaterial, Archäologie, aber auch die Radiokarbonmethode (zur Altersbestimmung von Holz) Informationen liefern.


Skelettreste eines erhängten Mannes und einer erhängten Frau

Skelettreste eines erhängten Mannes und einer erhängten Frau. Nicht identifiziert. Fundort: Richtstätte Oberneukirchen. OÖ. Landesmuseen, Abt. Ur- und Frühgeschichte (Anthropologie), ohne Inv. Nr.

In der nahen Umgebung von Oberneukirchen liegt die sogenannte Urtelau oder Urteilsau, wo das Urteil über einen Delinquenten gesprochen und der Stab gebrochen wurden. Der Galnsbügel oder Galgenbühel von Oberneukirchen diente als Richtplatz der Pfleggerichte Waxenberg und Wildberg. Hier wurde die Hinrichtung mit dem Rad oder durch den Strang vollzogen. Der Ortspfarrer hatte die Pflicht den Delinquenten auf dem letzten Weg zu begleiten und Trost zu spenden. Die letzte Hinrichtung wurde am Räuber Michl Landl vollzogen. Sein Leitspruch war: „Wen d´ Arbeit net g´freit / Und wer ´n Galgen net scheicht / soll za mir komma, denn i brau / Leit!“. Die Sage berichtet, dass er kurz vor seiner Hinrichtung um ein letztes Wort zu seiner Mutter bat. Es wurde ihm gewährt, woraufhin er der Mutter scheinbar etwas ins Ohr flüstern wollte. Er biss ihr jedoch das Ohr ab und sagte, dass dies die Strafe für ihre Milde sei, die sie ihm in jungen Jahren zukommen ließ, denn auch da habe er schon gelogen und gestohlen.


EXKURS: Aufhängen - ein spielerischer Zeitvertreib mit Buchstabenerraten

Das Spiel ist für zwei Personen gedacht. Eine Person denkt sich ein Wort aus. Auf einem Blatt Papier macht sie ebenso viele Punkte, wie das Wort Buchstaben hat. Der andere Spieler beginnt nun zu raten und nennt einen Buchstaben nach dem anderen, so lange, bis er das Wort erraten hat. Nennt er falsche, im Wort nicht vorhandene Buchstaben, muss er langsam zum Galgen schreiten. Den Galgen zeichnet jener Spieler, der sich das Wort ausgedacht hat:

Galgenhügel - Galgenstamm - Galgenquerbalken - Schräges Verbindungsstück zwischen Galgenstamm und Galgenbalken - Ein Seil - Der Kopf - Der Körper - Der rechte Arm - Der linke Arm - Das rechte Bein - Das linke Bein

Hat der Ratende das Wort erraten, tauscht er mit seinem Gegenspieler den Platz und denkt sich das nächste Wort aus. Errät er das Wort nicht, ist der erste Spieler erneut an der Reihe.

Autorin: Ute Streitt

Schande, Folter, Hinrichtung. Rechtsprechung und Strafvollzug in Oberösterreich. Ausstellung der OÖ. Landesmuseen im Schlossmuseum Linz und Mühlviertler Schlossmuseum Freistadt vom 8. Juni bis 2. November 2011.