Die "Freyung", Markt-Freiheit
oder Freitn

Die Freiung als Friedplatz

Ursprünglich verstand man unter der Freiung einen Friedbereich. Die bekanntesten Beispiele für solche Freiungen waren Kirchen, Mühlen und Friedhöfe, andere Friedbereiche waren Gerichtsplätze (Dingfriede) und Privathäuser. Wurde der Friedbereich persönlich oder sachlich gestört, zog dieser Friedbruch eine schwere Strafe nach sich. Eine verbreitete Friedbruchstrafe war das Handabschlagen.
 

Die Marktfreyung, Markt Freiheit oder „Freitn“

Es war Rechtsbrauch, dass bei Jahr- oder Wochenmärkten die Marktfreyung auf dem Marktplatz oder direkt am Rathaus ausgesteckt wurde. Es war dies ein zumeist hölzerner Arm mit Schwert oder auch nur eine Fahne. Die Freyung symbolisierte das Marktrecht, das etwa 14 Tage vor und nach dem Markt galt. Für die Einhaltung des Marktrechtes war der Marktdiener verantwortlich. Besaß ein Ort dauerndes Marktrecht, wurde der Schwertarm von einem Marktkreuz abgelöst.

Wußten Sie?

Der Name "Urfahr" leitet sich vom Wort "Überfahrt" her. Diese war notwendig, wenn man mit Hilfe der Querschiffahrt von Linz nach Urfahr (und umgekehrt) gelangen wollte.

Autorin: Ute Streitt

Schande, Folter, Hinrichtung. Rechtsprechung und Strafvollzug in Oberösterreich. Ausstellung der OÖ. Landesmuseen im Schlossmuseum Linz und Mühlviertler Schlossmuseum Freistadt vom 8. Juni bis 2. November 2011.