Im heutigen Sprachgebrauch wird oft von einer „Folterstrafe“ gesprochen. Diesen Begriff dürfte es eigentlich nicht geben, da die Folter nie eine Strafe, sondern bis in die Zeit Josephs II. (1776) ein wichtiges Beweismittel war. Nur freiwillige oder mittels Folter erpresste Geständnisse von Verdächtigen wurden bei Gericht als Beweise anerkannt. Lediglich Jugendliche, Kranke, Schwangere und Wöchnerinnen waren von der Folter ausgeschlossen. Erst nach 1848 wurde eine freie Beweiswürdigung durch die Richter ermöglicht.
Mund- oder Folterbirne
Während der Folter wurde dem Delinquenten die Mundbirne angelegt, damit er am Schreien gehindert wurde. Die spanische Inquisition dürfte Mundbirnen seit dem 13. Jahrhundert eingesetzt haben, danach verbreiteten sie sich in ganz Europa. Obwohl Joseph II. 1776 die Folter abschaffte, blieb die Mundbirne als Zwangsmittel weiterhin im Gebrauch.
Autorin: Ute Streitt
Daumenschraube
Dieses mechanische Folterwerkzeug diente zum Einspannen von Daumen. Ziel war es ein Geständnis zu erpressen. Die Theresiana unterscheidet zwischen der Territion, das ist die Androhung von Folter durch Zeigen der Geräte oder scheinbarem Beginn von Folterhandlungen, und der tatsächlichen Vornahme der Folter. Die Theresiana beinhaltet genaue Torturvorschriften und enthält (verbindliche?) technische Zeichnungen für die Foltergeräte und deren Anwendung.
Beinschraube oder "Spanischer Stiefel"
Die Folter konnte nur auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung angewandt werden und war an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft. Für kleinere Delikte war sie unzulässig, da die Folter die vorgesehene Strafe überschritten hätte. Die Folter war abgestuft, auch in Abhängigkeit von der Schwere der vermuteten Tat.
1) Einsatz von Daumen- und Beinschrauben,
2) Aufziehen mit und ohne Stein, Zwicken mit glühender Zange, dem Brennen und vielem mehr.
Beinschrauben wurden um die Scheinbeine angelegt und verschraubt. Teilweise brachen die Knochen.
Autor: Gernot Kocher
Schande, Folter, Hinrichtung. Rechtsprechung und Strafvollzug in Oberösterreich. Ausstellung der OÖ. Landesmuseen im Schlossmuseum Linz und Mühlviertler Schlossmuseum Freistadt vom 8. Juni bis 2. November 2011.